Windparks
Aus für nächtliches Dauerblinken bei Windrädern beschlossen

Anstatt dem nächtlichen Dauerblinken müssen Windräder künftig nur mehr bei Bedarf beleuchtet werden. Dafür hat sich der Nationalrat am Donnerstag einstimmig ausgesprochen. Damit soll die Akzeptanz für die Windkraft weiter gesteigert werden. | Foto: W.E.B
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Anstatt dem nächtlichen Dauerblinken müssen Windräder künftig nur mehr bei Bedarf beleuchtet werden. Dafür hat sich der Nationalrat am Donnerstag einstimmig ausgesprochen. Mit diesem Beschluss soll die Akzeptanz für die Windkraft in der Bevölkerung weiter gesteigert werden.

ÖSTERREICH. Die Nachtkennzeichnung von Windrädern ist derzeit noch nötig, um Flugobjekte, die in der Nacht und bei schlechter Sicht unterwegs sind, auf die Windräder aufmerksam zu machen. Dabei geht es insbesondere um die Flugverkehrssicherheit von Kleinflugzeugen, die auf einer niedrigeren Flughöhe unterwegs sind als etwa Passagiermaschinen. Künftig soll die Nachtkennzeichnung aber nur noch dann aktiviert werden, wenn sich auch tatsächlich ein Flugzeug in der Nähe von Windparks befindet. Deutschland und die Niederlande setzen etwa bereits ähnliche Systeme ein.

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In Österreich ist im Konkreten eine zentrale Steuerung durch die Flugsicherung der Austro Control über ein Online-Signal geplant, womit die Nachtkennzeichnung automatisiert aus- und eingeschalten werden soll. "Diese Initiative ermöglicht, die Lichtemissionen von Windrädern auf ein Minimum zu reduzieren, zeigt sich auch Stefan Moidl, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft Windkraft Österreich, in einer Aussendung erfreut. Schließlich habe die Wind-Branche gemeinsam mit der Politik "seit etwa zehn Jahren" an einer solchen Regelung gearbeitet. 

Weitere Schritte notwendig

Mit dem einstimmigen Beschluss zur Novellierung des Luftfahrtgesetzes (LFG) im Nationalrat landet der Gesetzesbeschluss nun beim Bundesrat. Sollte dieser ebenfalls zustimmen, könnte das neue Luftfahrtgesetz bereits im April in Kraft treten. Wie Moidl erklärt, seien jedoch noch weitere Schritte – wie etwa eine Luftfahrtverordnung und Änderungen bei den Genehmigungen der Windparks – notwendig, bis die Windparks nachts tatsächlich verdunkelt werden können. 

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