Fragen und Anworten
Darf ich wegen des Coronavirus zuhause bleiben?

Die Arbeiterkammer gibt Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen. | Foto: AK Burgenland
  • Die Arbeiterkammer gibt Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen.
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Das Coronavirus wirft Fragen für ArbeitnehmerInnen und UrlauberInnen auf – darf ich eigenmächtig zu Hause bleiben? Darf der Arbeitgeber die Belegschaft einseitig nach Hause schicken? Kann ich Dienstreisen in betroffene Gebiete ablehnen? Meinbezirk informiert.

Darf ich aus Angst vor dem Coronavirus eigenmächtig zu Hause bleiben?
Grundsätzlich sollten Verfügungen bezüglich der Anwesenheitspflicht im Betrieb zwischen ArbeitnehmerIn und Arbeitgeber vereinbart werden. Wenn eine objektiv nachvollziehbare Gefahr bestünde, sich mit dem Virus anzustecken, ist ein eigenmächtiges Fernbleiben gerechtfertigt. Für Berufsgruppen, die regelmäßig mit Krankheiten zu tun haben, gilt diese Regelung nicht. Wohne ich in einer Sperrzone und müsste diese auf dem Weg zur Arbeit verlassen, ist ein Fernbleiben gerechtfertigt. Auch wenn die Arbeitsstelle in einem betroffenen Gebiet liegt, kann ich zuhause bleiben. Generell muss der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden.

Wenn mich der Arbeitgeber vom Dienst freistellt, bekomme ich weiterhin meinen Lohn?
Bei berechtigtem Entfall der Arbeitsleistung ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Entgelt weiter zu bezahlen. Dies gilt für ArbeiterInnen und Angestellte (nicht jedoch für freie DienstnehmerInnen) gleichermaßen.

Darf der Arbeitgeber einseitig Homeoffice anordnen?
Nur wenn eine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag festgehalten wurde. In anderen Fällen muss die Verlegung des Arbeitsortes zwischen ArbeitnehmerIn und Arbeitgeber vereinbart werden.

Muss mir der Arbeitgeber eine Atemschutzmaske zur Verfügung stellen?
Grundsätzlich trifft den Arbeitgeber die Pflicht, zweckmäßige Schutzmaßnahmen zu treffen, um einer Ansteckung von ArbeitnehmerInnen vorzubeugen. Die Bereitstellung von Schutzmasken ist nur in Sonderfällen verpflichtend, beispielsweise in Krankenhäusern oder Dienstreisen in Risikogebieten. 

Darf ich als ArbeitnehmerIn während der Arbeit eigenmächtig eine Schutzmaske aufsetzen?
Der Arbeitgeber kann das Tragen einer Schutzmaske bei einer geringen Wahrscheinlichkeit vor einer Ansteckung untersagen.

Darf ich eine Dienstreise in die betroffenen Gebieten ablehnen?

Ja, sobald eine Reisewarnung des Außenministeriums vorliegt. Eine Dienstreise zu andern Orten kann ich nur ablehnen, wenn aufgrund aktueller Umstände eine hohe Ansteckungsgefahr am Reiseort gegeben ist.

Reisewarnungen des Außenministeriums
Infos der Gesundheitsagentur AGES

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