Öffnungszeiten, Wahlärzte & Co.
Die Eckpunkte der Gesundheitsreform
Noch im Juni wollten Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) ihre Reformpläne für das Gesundheitssystem präsentieren, eine Umsetzung vor der Sommerpause scheint jedoch immer unwahrscheinlicher. Am Donnerstag wurde nun bekannt, dass sich der Bund, die Länder und die Sozialversicherung auf die Eckpunkte der Reform einigen konnten.
ÖSTERREICH. "Wir haben zahlreiche Strukturprobleme, die seit mindestens 15 Jahren verschleppt wurden und sich nun zugespitzt haben. Das sind ernste Themen, denen wir uns widmen müssen und widmen werden", so Nehammer Mitte Juni. Nun scheint klar zu sein, wie die Bundesregierung das Gesundheitssystem reformieren will. In einer achtseitigen Vereinbarung, aus dem das "Ö1-Mittagsjournal" zitierte, wurden hierzu einige Ziele definiert.
Kassenverträge und Leistungskatalog
Wie es in dem Papier heißt, sollen Kassenverträge attraktiver gemacht werden, um niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu stärken. Durch die Maßnahme erhofft sich die Bundesregierung zudem eine Entlastung der Spitalsambulanzen. Weiters soll die Krankenkasse mit den Ärztinnen und Ärzten einen bundesweiten Gesamtvertrag abschließen können. Dieser soll einen "einheitlichen Leistungskatalog" und "harmonisierte Honorare" enthalten.
Längere Ordinationsöffnungszeiten und Wahlärzte
Die Vereinbarung sieht zudem vor, die Öffnungszeiten der Ordinationen "bedarfsgerecht" zu verbessern. Damit soll die Versorgung in einer Region werktags zwischen den Tagesrandzeiten von 7:00 bis 19:00 Uhr sowie an Wochenenden garantiert werden. Versorgungsentlastend sollen zudem die Primärversorgungseinheiten wirken, deren Ausbau bereits ankündigt worden war.
Nachdem die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) am Mittwoch bereits gefordert hatte, Wahlärztinnen und -ärzte in das Kassensystem einzuleiten, sieht nun auch die Vereinbarung einen solchen Schritt vor. Dazu sollen laut Zielvorgabe auch Teilzeitkassenstellen geschaffen werden. Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte werden dann elektronische Systeme wie E-Card, ELGA, E-Impfpass und E-Rezept verpflichtend.
1450 wird zur Gesundheitshotline
Auch der von Rauch geplante Ausbau der Telemedizin ist in dem Papier enthalten. Hierbei wolle man dem finnischen Model folgen, wo gesundheitliche Beschwerden über eine App vorab geklärt werden können. In Österreich soll hingegen die seit der Corona-Pandemie bestehende Hotline 1450 zu einer telefonischen Gesundheitsberatung ausgebaut werden.
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