Bundestrojaner
Diskussion über Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen

Nachdem die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) am Samstag einen möglichen Anschlag auf die Regenbogenparade in Wien vereiteln konnte, entbrannte nun erneut die Debatte darüber erneut, ob dem Verfassungsschutz ausreichend Maßnahmen zur Überwachung extremistischer Gefährder zur Verfügung steht.  | Foto: Unsplash / FLY:D
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  • Nachdem die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) am Samstag einen möglichen Anschlag auf die Regenbogenparade in Wien vereiteln konnte, entbrannte nun erneut die Debatte darüber erneut, ob dem Verfassungsschutz ausreichend Maßnahmen zur Überwachung extremistischer Gefährder zur Verfügung steht.
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Nachdem die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) am Samstag einen möglichen Anschlag auf die Regenbogenparade in Wien vereiteln konnte, entbrannte nun die Debatte darüber, ob dem Verfassungsschutz ausreichend Maßnahmen zur Überwachung extremistischer Gefährder zur Verfügung steht. Während Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am Montag ankündigte, dass die Regierung in diesem Zusammenhang Änderungen umsetzen wolle, wies der grüne Koalitionspartner eine gesetzliche Ausweitung solcher Maßnahmen umgehend ab. 

ÖSTERREICH. Ein Gesetz über Bundestrojaner hätte die letzte türkis-blaue Regierung bereits Ende 2019 beschlossen, auf Antrag von SPÖ und Neos wurde dieses jedoch nicht genehmigt, der Verfassungsgerichtshof hatte es aufgehoben. Es sei kein ausreichender Schutz für unbeteiligte Dritte gegeben gewesen und würde auch in die höchstpersönlichen Lebensbereiche eingreifen. Nun will man offenbar einen reduzierten Bundestrojaner einführen.

"Mittlerweile ist es so, dass sich fast 80 Prozent derjenigen, die sich radikalisieren, im Internet radikalisieren, über Soziale Medien, Plattformen, wie TikTok, Twitch und wie sie alle heißen", so der Terrorismusexperte Nicolas Stockhammer im "Ö1 Morgenjournal". Eine Vielzahl an Kommunikationskanälen im Netz sei zudem verschlüsselt und könne aktuell aufgrund der eingeschränkten Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden nicht überwacht werden, wie Omar Haijawi-Pirchner, Leiter des DSN, weiter ausführte:

Das heißt, was wir gerne haben würden, wäre eine konkrete Überwachung von Kommunikation unter strengsten Rechtsschutz und unter strengster Kontrolle und nur dann, wenn auch genug Material vorliegt, um diese Personen entsprechend ermittlungstechnisch aufarbeiten zu müssen."

Sollten den Strafverfolgungsbehörden mehr Mittel zur Überwachung von Extremisten zur Verfügung stehen?

Mehr Befugnisse als "Teil des Regierungsprogramms"

Diese Auffassung dürfte auch der Innenminister teilen, der am Montag am Rande einer Veranstaltung in Wien mitteilte, dass es "Teil des Regierungsprogramms" sei, hier Änderungen vorzunehmen. Die aktuellen Befugnisse würden nicht mehr ausreichen und seien "nicht mehr modern und zeitgemäß". So könne die DSN moderne Nachrichten- und Messengerdienste zurzeit "nicht mehr überwachen". 

Karner betonte jedoch, dass es sich hierbei um keine "Massenüberwachung" handeln soll. Vielmehr gehe es darum, "einzelne Gefährder, die es zweifelsohne gibt, aus dem Verkehr zu ziehen. Da braucht die Polizei die entsprechenden Befugnisse und Kompetenzen dazu."

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) kündigte an, dass es "Teil des Regierungsprogramms" sei, die Mittel des Verfassungsschutzes auszuweiten. | Foto:  Max Slovencik / EXPA / picturedesk.com
  • Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) kündigte an, dass es "Teil des Regierungsprogramms" sei, die Mittel des Verfassungsschutzes auszuweiten.
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"Gefahren einer solchen Maßnahme überwiegen den Nutzen"

Die Grünen reagierten umgehend auf die Ankündigung des Innenministers und erteilten diesem Vorhaben in einer Stellungnahme gegenüber der APA eine Absage: 

"Was die Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen wie die Einführung eines Bundestrojaners betrifft, ist die Grüne Position klar, auch mit Blick auf die Wahrung der Grundrechte: Die Gefahren einer solchen Maßnahme überwiegen ihren Nutzen."

Zudem verwies der grüne Parlamentsklub darauf, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits 2019 die Einführung des Bundestrojaners gestoppt hatte. Die Grünen ließen sich zudem einen Seitenhieb gegen den Koalitionspartner nicht nehmen: "Von den Forderungen des ÖVP-geführten Innenministeriums sind wir überrascht, da sich die Partei zuletzt stets gegen die Auswertung von Chats und Mobiltelefonen gewehrt hat."

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