Mit Opt-out-Möglichkeit
ELGA-Gesundheitsdaten bald EU-weit verfügbar

Die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) wird bald europaweit verfügbar.  | Foto: freepik
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Die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) wird bald europaweit verfügbar. Durch die Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums soll medizinisches Personal in der gesamten Union auf die wichtigsten Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten zugreifen können, was die Behandlungsqualität im EU-Ausland wesentlich verbessern würde. Wer seine Gesundheitsdaten dennoch nicht teilen will, kann sich auch abmelden.

ÖSTERREICH. Patientinnen und Patienten, beziehungsweise deren Ärztinnen und Ärzte, sollen künftig überall in der EU auf ihre Gesundheitsdaten zurückgreifen können. Unterhändler der EU-Staaten und des EU-Parlaments einigten sich in der Nacht auf Freitag auf den sogenannten "EU-Gesundheitsdatenraum". Auch für die Forschung sollen die Daten teilweise verfügbar werden. Bis auf wenige Ausnahmefälle soll es aber eine Opt-out-Möglichkeit geben – man wird die eigenen Daten also sperren lassen können, sollte man das wollen.

Rauch: Opt-out "hineinverhandelt"

In Österreich ist man in der Regel wenig entspannt, wenn es um das Teilen von Gesundheitsdaten geht – das zeigte sich bereits im Zuge der Einführung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Dementsprechend war es Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grünen) besonders wichtig, die Opt-out-Möglichkeit "hineinzuverhandeln", wie er bereits am Donnerstag gegenüber Medien sagte.

Einzige Ausnahme für das Opt-out sind laut einer Aussendung des EU-Parlaments Fälle, in denen es um "vitale Interessen" geht. Auch gegen die Nutzung der Daten für die Forschung könne man sich entscheiden, wobei es auch hier Ausnahmefälle gebe. 

Krankheitsgeschichte im EU-Ausland einsehbar

Sinn und Zweck des geplanten EU-Gesetzes ist es, behandelndem Personal zu ermöglichen, auf Daten wie beispielsweise Vorerkrankungen, Röntgenbilder oder Medikamentenverschreibungen zuzugreifen. Heißt also: Wer beispielsweise in Italien im Urlaub ist und dort ins Krankenhaus muss, kann darauf vertrauen, dass sich die örtlichen Ärztinnen und Ärzte ein Bild von der eigenen Krankheitsgeschichte machen können. 

Auch für Forschungszwecke oder für eine bessere politische Entscheidungsfindung soll es möglich sein, dass die Daten anonymisiert zur Verfügung gestellt werden. Für Werbe-, Versicherungs- oder Kreditvergabezwecke soll dies aber verboten sein.

Gesetz muss noch abgesegnet werden

Die in der Nacht auf Freitag gefundene Einigung muss nun noch formal vom EU-Parlament und dem Rat abgesegnet werden. Das gilt in der Regel als Formsache. Jüngst gab es allerdings mehrere Fälle, in denen bereits ausverhandelte EU-Gesetzte von einigen EU-Staaten wieder beanstandet wurden – beim EU-Lieferkettengesetz brauchte es beispielsweise drei Anläufe im Rat für eine Einigung.

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