Mutmaßliche Falschaussage
Ermittlungen gegen Kanzler Kurz und Kabinettschef
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und sein Kabinettschef Bernhard Bonelli werden wegen mutmaßlicher Falschaussagen im Ibiza-U-Ausschuss von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) als Beschuldigte geführt.
ÖSTERREICH. Wie die "Presse" am Mittwoch berichtet, wird gegen den Kanzler und seinen Kabinettschef ermittelt. Das habe das Bundeskanzleramt gegenüber der Zeitung bestätigt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Wie auch der "Standard" schreibt, geht es um die Aussagen der beiden vor dem Ibiza-U-Ausschuss. Dort sollen sie die Abgeordneten falsch über die Vorgänge bei der Bestellung von Thomas Schmid als ÖBAG-Vorstand informiert haben.
Der Hintergrund
Wie Kurz am Vormittag sagte, würde das Verfahren wegen des "geringen Strafmaßes" vor einem Einzelrichter landen. Die WKStA könnte jeden Moment einen Strafantrag stellen, der Kanzler werde aber auch dann nicht zurücktreten.
In Paragraf 288 des Strafgesetzbuches ist festgeschrieben, dass die "Falsche Beweisaussage" von Zeugen im Gerichtsverfahren und Auskunftspersonen in Untersuchungsausschüssen eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren Haft nach sich ziehen kann.
Das Verfahren fußt auf einer Sachverhaltsdarstellung der Neos. Denn wie Auswertungen der Chats aus Schmids von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Handy gezeigt hatten, dürften Kurz und Bonelli deutlich stärker als vor dem Ausschuss angegeben bei der Suche nach Aufsichtsräten für die ÖBAG eingebunden gewesen sein. Der Druck auf Schmid wurde mit der Zeit so groß, dass er seinen Vertrag als Chef der Staatsholding 2022 auslaufen lässt.
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