"Schwerwiegend"
Ermittlungen gegen Kurz – jetzt spricht Van der Bellen
Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat sich in einer ersten Stellungnahme zu den Vorwürfen gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz und die ÖVP geäußert.
ÖSTERREICH. Der Mittwoch brachte eine innenpolitische Bombe: Razzien im Bundeskanzleramt und in der ÖVP-Parteizentrale in Wien. Korruptionsermittlungen gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und zehn weitere Beschuldigte – es gilt die Unschuldsvermutung. Am Abend nahm Bundespräsident Alexander Van der Bellen im Rahmen einer Rede auf einer Veranstaltung der APA zu den Vorwürfen Stellung.
Es handle sich um einen "ungewöhnlichen und schwer wiegenden Vorgang", so das Staatsoberhaupt. "Gerade bei solchen Vorgängen ist es wichtig, sich auf die Fundamente unseres Rechtsstaates zu besinnen: Dazu zählen die Gewaltentrennung zwischen Legislative, Exekutive und Justiz."
Die Staatsanwaltschaften müssten nun Belastendes und Entlastendes ermitteln. Derzeit gebe es nur Erhebungen. Ohne den ÖVP-"Bulldozer", den Abgeordneten Andreas Hanger, namentlich zu nennen, wurde Van der Bellen aber dennoch deutlich: "Der von einem Abgeordneten geäußerte Generalverdacht der Parteilichkeit gegenüber der Staatsanwaltschaft jedoch zeugt von mangelndem Respekt vor der Bundesverfassung."
Van der Bellens Stellungnahme im Wortlaut:
Wir sind heute Zeugen eines doch sehr ungewöhnlichen und schwer wiegenden Vorganges geworden. Es gab Hausdurchsuchungen und die Staatsanwaltschaft ermittelt in einer neuen Causa.
Gerade bei solchen Vorgängen ist es wichtig, sich auf die Fundamente unseres Rechtsstaates zu besinnen: Dazu zählen die Gewaltentrennung zwischen Legislative, Exekutive und Justiz.
Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaften, Verdachtsmomenten, unabhängig vom Ansehen der Person, nachzugehen, sowie Belastendes und Entlastendes zu ermitteln. Momentan wissen wir nur, dass es Erhebungen der Staatsanwaltschaften gibt.
Es ist das gute Recht jedes Betroffenen, öffentlich seine eigene Meinung zu den ihn betreffenden Erhebungen zu äußern. Und es ist selbstverständlich erlaubt, sachliche Kritik an der Justiz zu üben.
Der von einem Abgeordneten geäußerte Generalverdacht der Parteilichkeit gegenüber der Staatsanwaltschaft jedoch zeugt von mangelndem Respekt vor der Bundesverfassung. Das ist eine unzulässige Grenzüberschreitung. Im Sinne der Gewaltentrennung müssen die Strafverfolgungsbehörden unbeeinflusst arbeiten können.
Unsere liberale Demokratie, der Rechtsstaat und die unabhängige Arbeit der Justiz sind für unsere Republik zentral.
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