Korruptionsverdacht bei FPÖ
Ermittlungen gegen Strache, Kickl und Co.

FPÖ-Chef Herbert Kickl und sein Vorgänger Heinz-Christian Strache stehen im Fokus der Korruptionsermittler.   | Foto:  Michael Gruber / EXPA / picturedesk.com
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  • FPÖ-Chef Herbert Kickl und sein Vorgänger Heinz-Christian Strache stehen im Fokus der Korruptionsermittler.
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Knalleffekt bei der FPÖ: Medienberichten zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Bestechung und Untreue gegen mehrere hochrangige FPÖ-Funktionäre. Im Fokus der Ermittler stehen neben dem früheren Parteichef Heinz-Christian Strache u. a. auch der aktuelle Obmann Herbert Kickl sowie der dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer. Es geht um vermeintliche Inseratendeals mit "Österreich"-Chef Wolfgang Fellner.

ÖSTERREICH. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Bestechung und Untreue gegen mehrere aktuelle und ehemalige FPÖ-Politiker. Das berichtete die "Krone" am Montag unter Berufung auf ein Schreiben der Oberstaatsanwaltschaft Wien an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Laut dem Medienbericht geht es in der Causa um Ermittlungen gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache u. a. im Zusammenhang mit der "Vergabe von Inseraten bzw. Inseratenstopps an Wolfgang Fellner bzw. die Mediengruppe Österreich".

Ermittlungen gegen Hofer, Kickl und Co.

Es bestehe der Anfangsverdacht der Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit sowie der Untreue. Ermittelt werde gegen mehrere Personen, darunter "Österreich"-Chef Wolfgang Fellner und mehrere hochrangige FPÖ-Funktionäre. Auch gegen den dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer sowie gegen den aktuellen Parteichef Herbert Kickl werde ermittelt. Ebenso gegen Ex-Verteidigungsminister Mario Kunasek und Ex-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein.

Blaue Inseratendeals?

Ermittelt werde laut "Krone" aufgrund von Chats, aus denen hervorgehen soll, dass Fellner dem damaligen Vizekanzler Strache für Schaltung von Inseraten wohlwollende Berichterstattung und Imagepflege der FPÖ zugesagt habe. Strache habe dies angenommen und anschließend die anderen Freiheitlichen gebeten, entsprechende Inseratenschaltungen in deren jeweiligen Wirkungsbereichen zu veranlassen. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

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