Korruptionsprozess
Ex-FPÖ-Vizekanzler Strache freigesprochen

Der frühere FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache saß wegen vermeintlicher Korruption auf der Anklagebank – der Mitangeklagte Immobilien-Unternehmer Siegfried Stieglitz soll für Spenden einen Aufsichtsratsposten bei der staatlichen ASFINAG erhalten haben.  | Foto: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
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  • Der frühere FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache saß wegen vermeintlicher Korruption auf der Anklagebank – der Mitangeklagte Immobilien-Unternehmer Siegfried Stieglitz soll für Spenden einen Aufsichtsratsposten bei der staatlichen ASFINAG erhalten haben.
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Nach sechs Verhandlungstagen fiel am Freitag das Urteil im Prozess gegen den ehemaligen FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache. Laut Anklage hat Strache dem Immobilienunternehmer Siegfried Stieglitz für Spenden einen Aufsichtsratsposten bei der ASFINAG beschafft. 

ÖSTERREICH. "Das ist Korruption", betonte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. Die Richterin sah aber offenbar keinen strafbaren Zusammenhang zwischen Vereinsspende und der Postenbesetzung von Stieglitz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Der frühere FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wurde freigesprochen. Die Richterin sah keinen strafbaren Zusammenhang zwischen Vereinsspende und Postenbesetzung. | Foto: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
  • Der frühere FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wurde freigesprochen. Die Richterin sah keinen strafbaren Zusammenhang zwischen Vereinsspende und Postenbesetzung.
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Im Zweifel für den Angeklagten

Die Richterin begründete ihren Freispruch damit, dass das Gericht nur dann verurteilen darf, wenn subjektiv volle Gewissheit über Täterschaft und Schuld bestehe. Sie habe die Beweise gewertet und sei unter Anwendung des Zweifel-Grundsatzes zu Freisprüchen gekommen.

Staatsanwalt: "Das ist Korruption"

Zuvor verwies der Oberstaatsanwalt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in seinem Schlussplädoyer auf die Ergebnisse des Beweisverfahrens: Es seien Listen für Aufsichtsräte geführt worden und es sei um die Umsetzung des politischen Willen bei der Besetzung und Einhaltung von gegebenen Versprechen gegangen. Anschließend hielt er fest: "Das ist Korruption."

Die Postenbesetzung sei unzweifelhaft ein Amtsgeschäft Straches gewesen. Nicht Stieglitz' Eignung sei entscheidend gewesen, sondern Loyalität und politische Gesinnung. Stieglitz' Einladungen an Strache seien nicht aus Freundschaft, sondern aus Eigeninteresse erfolgt. Weil Strache auf die Einladung nach Dubai mit "Super, wir sind dabei" reagiert habe, habe er sich einen Vorteil versprechen lassen. 

Verteidigung betont Freundschaft

Der Anwalt Straches, Johann Pauer, nannte den Vorwurf der WKStA in seinem Abschlussplädoyer "falsch". Strache habe nicht in seiner Amtsführung bestochen werden können, da die Bestellung von ASFINAG-Aufsichtsratsmitgliedern nicht in seine Zuständigkeit fiel. Das sei durch die Verfassung klar belegt. Ein SMS von Stieglitz an Strache, dass der ihn "lieb habe", zeige die Freundschaft der beiden.

Auch Andreas Pollak, Stieglitz' Verteidiger, strich die Freundschaft der Angeklagten hervor. Es könne nicht sein, dass man Freunde nicht mehr zum Essen einladen könne, nur weil die Politiker seien. Eine Einladung sei nur verboten, wenn ein klarer Konnex zu einem Amtsgeschäft bestünde – dieser aber fehlt laut dem Verteidiger. Stieglitz sei geeignet gewesen.

Bestechung für Aufsichtsratsposten

Laut Anklage hat Strache seinem "guten Freund" Stieglitz für Spenden an den FPÖ-nahen Verein Austria in Motion einen Aufsichtsratsposten bei der ASFINAG verschafft. Außerdem ging es in der Verhandlung um die Frage, inwiefern eine Einladung nach Dubai mit der Postenbestzung zu tun hatte. 

Soll es Heinz-Christian Strache nochmals in der Politik versuchen?

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