Novelle der StVO
Extreme Raser verlieren in Zukunft ihr Fahrzeug

Die Begutachtung der Novelle beginnt in den nächsten Tagen und dauert dann sechs Wochen.  | Foto: pexels.com
3Bilder
  • Die Begutachtung der Novelle beginnt in den nächsten Tagen und dauert dann sechs Wochen.
  • Foto: pexels.com
  • hochgeladen von Wolfgang Kofler

In Zukunft sollen Fahrzeuge bei extremer Raserei abgenommen werden können. Schon vor rund zwei Jahren hat Verkehrsministerin Leonore Gewessler dieses Vorhaben bekannt gegeben. Nun ist es tatsächlich soweit. Extreme Raserei soll damit noch stärker bekämpft werden.

ÖSTERREICH. Extreme Raserei ist kein Kavaliersdelikt. Immer wieder kommen unbeteiligte Personen zu Schaden. Erst im September ist eine Frau in Wien von einem Raser getötet worden. Mit der neuen Gesetzesnovelle wird nun noch schärfer gegen Raser vorgegangen. In Zukunft wird das Fahrzeug noch an Ort und Stelle beschlagnahmt. 

Fahrzeugabnahme noch an Ort und Stelle

Die Beschlagnahmung von Fahrzeugen erfolgt in mehreren Stufen. Bei einer Überschreitung des Tempolimits von 60 km/h im Ortsgebiet bzw. 70 km/h außerhalb von Ortschaften kann das Fahrzeug in Zukunft beschlagnahmt werden. In Anschluss hat die zuständige Behörde zwei Wochen Zeit, um den Fall zu prüfen. Handelt es sich um Wiederholungstäter, bleibt das Fahrzeug festgesetzt und ein Verfahren wird eingeleitet.

Rasern drohen Verfallsverfahren

Bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen von 80 km/h im Ortsgebiet bzw. 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets verliert der Lenker bzw. die Lenkerin sofort das Fahrzeug. Kommt es tatsächlich zu einem Verfallsverfahren, wird das Fahrzeug letztendlich versteigert.

Findest du die Fahrzeugabnahme übertrieben?

Mit dem Fahrzeug wird auch der Führerschein abgenommen

Wenn der Fahrer bzw. die Fahrerin mit dem Fahrzeug der Eltern oder einem Leasingauto unterwegs ist, soll auch dieses vorübergehend stillgelegt werden. Aktuell ist es so, dass Raser und Raserinnen mit dem betroffenen Fahrzeug noch nach Hause fahren dürfen. Hin und wieder ist es dadurch zu skurrilen Situation gekommen, in denen Betroffene gleich wieder beim Rasen erwischt worden sind. Das soll sich in Zukunft ändern. Gleichzeit mit dem Fahrzeug wird dann nämlich auch der Führerschein abgenommen. 

Italien, Schweiz und Dänemark als Vorbild

In Ländern wie Italien, Dänemark und der Schweiz ist das Beschlagnahmen von Extremraser-Fahrzeugen schon möglich. Für den Verkehrsclub Österreich (VCÖ) sind die hierzulande geplanten Grenzen aber nicht genug. VCÖ-Experte Michael Schwendinger:

"Dass nun endlich auch in Österreich das Fahrzeug von Extremrasern beschlagnahmt werden kann, ist zu begrüßen. Die Grenzen, ab der eine Beschlagnahme möglich ist, sind aber zu hoch angesetzt, insbesondere im Ortsgebiet, wo Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, ältere Menschen unterwegs sind. 80 km/h zu schnell bedeutet Autobahn-Tempo von 130 km/h im Ortsgebiet. Auch 100 km/h im Ortsgebiet sind aus Sicht des VCÖ derart unverantwortlich, dass eine Beschlagnahme des Fahrzeugs möglich sein sollte."

VCÖ fordert Discobusse und Sammeltaxis

Der VCÖ fordert außerdem, dass mit einem Teil der Einnahmen aus der Versteigerung beschlagnahmter Fahrzeuge Discobusse und Sammeltaxis finanziert werden sollen. Das würde einen wesentlichen Teil zur Vermeidung schwerer Verkehrsunfälle mit jungen Menschen beitragen, erklärt Schwendinger. Die Begutachtung der Novelle beginnt in den nächsten Tagen und dauert dann sechs Wochen. Danach sollen die Maßnahmen so schnell wie möglich zur Anwendung kommen. 

Zum Thema:

Verschärfte gesetzliche Maßnahmen traten in Kraft
Das ändert sich ab 1. Oktober
24-Jähriger lieferte sich Verfolgungsjagd mit Polizei

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf MeinBezirk.at

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook: MeinBezirk.at/Österrreichweite Nachrichten

MeinBezirk auf Instagram: @meinbezirk.at


Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.