Änderungen stehen
Fahrplan für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses fix

Der Fahrplan für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses steht und soll mit Stimmen von Koalition und SPÖ beschlossen werden. | Foto: Pixabay
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Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses ist fix. Ende Jänner soll dann der Nationalrat über das Informationsfreiheitsgesetz abstimmen, wie SPÖ-Verfassungssprecher Jörg Leichtfried gegenüber dem ORF bestätigte. Zuletzt hieß es man wolle der Koalition aus ÖVP und Grüne die Stimmen für die benötigte Mehrheit geben, sofern der Gesetzesentwurf noch geändert wird. Der entsprechende Abänderungsantrag liegt nun vor.

ÖSTERREICH. Im Detail soll die Regierungsvorlage von ÖVP-Ministerin Karoline Edtstadler inklusive der Änderungen am 15. Jänner einem Expertenhearing im Verfassungsausschuss unterzogen werden. Ein paar Tage darauf trete der Verfassungsausschuss erneut zusammen und werde sich über das Gesetz beraten, so Leichtfried.

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In 1,5 Jahren in Kraft

So lautet also der Fahrplan der mit der nächsten Nationalratssitzung am 31. Jänner Fahrt aufnimmt. Gemeinsam mit der SPÖ werde die Koalition die Verfassungsmehrheit schaffen, die es braucht, um das Gesetz beschließen zu können. In Kraft treten wird das Gesetz aber erst Mitte 2025.

Öffentliche Stellen sind durch das Informationsfreiheitsgesetz dann zur Auskunftserteilung verpflichtet. Zudem müssen Informationen, die von "allgemeinem Interesse" sind, von staatlichen Organen "proaktiv" veröffentlicht werden. Es gibt aber auch Ausnahmen. Etwa gilt das nicht für Gemeinden unter 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Verbildlicht: Die blau hinterlegten Gemeinden sind von der proaktiven Informationspflicht ausgenommen. | Foto: RMA
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Rechte des Parlaments ausgeweitet

Bis zuletzt hatte man am Tisch mit SPÖ, ÖVP und Grüne um die letzten Details verhandelt, um die notwendige Zweidrittelmehrheit zustande zu bekommen. Ein "gesamtändernder Abänderungsantrag" – auf den 3. Jänner datiert – soll dem ORF vorliegen. Dieser sieht etwa die Ausweitung der Organe, die der Informationspflicht unterliegen, vor. Auch National- und Bundesrat müssen dann proaktiv Informationen publik machen.

Als Erfolg sieht die SPÖ, dass die Rechte des Parlaments gegenüber der Regierung ausgeweitet werden. Außerdem wurden die Antworten, die Regierungsmitglieder zur Verweigerung politischer Anfragen geben können, auf vier beschränkt. Ein umstrittener Passus des Regierungsentwurfs, der als Behinderung der Medienarbeit interpretiert worden war, wurde gestrichen.

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