Persönliche Assistenz
Förderrichtlinien werden vereinheitlicht
Heute präsentierte Sozialminister Johannes Rauch (Grrüne) die neuen Förderrichtlinien für Persönliche Assistenz. Diese sieht eine Vereinheitlichung der Kriterien von Bund und Ländern vor und wird ab Sommer in Salzburg, Tirol und Vorarlberg erstmals getestet. Auch Personen mit psychischen und intellektuellen Beeinträchtigungen sollen nun anspruchsberechtigt werden.
ÖSTERREICH. "Wir verbessern für tausende Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen", freut sich Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) über die heute veröffentlichten Förderrichtlinien für Persönliche Assistenz in Österreich. Derzeit ist die Zuständigkeit zwischen dem Bund und den neun Bundesländern aufgeteilt.
Über 2.000 Personen nehmen die Persönliche Assistenz für Freizeitgestaltung nach Vorschriften der Länder in Anspruch, rund 600 eine Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz nach den Vorgaben des Bundes. Mit der brandneuen Förderrichtlinie soll das System nun vereinheitlicht werden. Ab sofort können die Bundesländer ihre Anträge beim Sozialministerium stellen und Assistent:innen, die ihr Angebot anhand der neuen Förderrichtlinien zur Verfügung stellen, erhalten bis zu 50 Prozent der Kosten zurück.
Mehr Menschen haben Anspruch
Des Weiteren schaffen die Kriterien der Förderrichtlinie erstmals einheitliche Rahmenbedingungen für alle Lebensbereiche, etwa die Definition der Persönlichen Assistenz, die Kriterien der Bedarfsstellung, die Serviceleistungen, Leistungserbringungen sowie die Evaluierung und Qualitätssicherung.
Ein Neuerung stellt jedoch auch die Erweiterung der Anspruchsberechtigten dar. Künftig sollen nämlich Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen ebenfalls dazugezählt werden. Mit der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Absicherung werden die Arbeitsbedingungen für Assistent:innen verbessert werden. Das soll dazu beitragen, mehr Menschen für diesen Beruf zu gewinnen.
100 Millionen Euro für Vereinheitlichung
Insgesamt 100 Millionen Euro stehen für die neuen Förderrichtlinien zur Verfügung. Das Pilotprojekt wird voraussichtlich im Sommer in Salzburg, Tirol und Vorarlberg starten. Die Kriterien wurden vom Sozialministerium mit den drei Bundesländern und Vertreter:Innen des Österreichischen Behindertenrat erarbeitet.
„Der Start in drei Bundesländern ist sinnvoll, um die neuen Richtlinien in der Praxis zu testen. Selbstverständlich haben auch alle anderen Bundesländer die Möglichkeit, sich am Projekt zu beteiligen. Wir haben das Budget für eine bundesweite Umsetzung gesichert", führt Rauch fort.
„Das Pilotprojekt Persönliche Assistenz und die 100 Millionen Euro für die Umsetzung lassen eine österreichweit einheitliche, bedarfsgerechte Persönliche Assistenz für alle Menschen mit Behinderungen in sämtlichen Lebensbereichen in greifbare Nähe rücken", ergänzt Klaus Widl, Präsident Österreichischer Behindertenrat. "Nun liegt es an den Ländern, auf den Zug aufzuspringen, damit in absehbarer Zeit auch Menschen außerhalb der Pilotregion einheitliche Leistungen vorfinden."
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