In weiblicher Form verfasst
Gesetzesentwurf meint Männer einfach mit

Die Begutachtungsfrist des Gesetzesentwurf zum Flexiblen Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) ist vorbei und kaum aufgefallen, ist, dass es in weiblicher Form verfasst wurde. | Foto: Shutterstock
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  • Die Begutachtungsfrist des Gesetzesentwurf zum Flexiblen Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) ist vorbei und kaum aufgefallen, ist, dass es in weiblicher Form verfasst wurde.
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Anfang Juli ging die Begutachtungsfrist für das Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) zu Ende. Neben positiven wie negativen Stellungnahmen dazu, fiel scheinbar kaum auf, dass der gesamte Gesetzesentwurf im generischen femininum verfasst ist. Also lediglich von der weiblichen Form geschrieben wird, Männer sind mitgemeint.

ÖSTERREICH. Prinzipiell wurden Gesetzesentwürfe und viele andere Texte bisher in männlicher Form verfasst. Den Frauen teilte man mit, dass sie eben einfach mitgemeint sind. Ob man Gesetzestexte nun gendern sollte oder nicht, da scheiden sich die Geister. Oft werden Bedenken etwa wegen der Lesbarkeit oder dem Verständnis geäußert. Beim FlexKapGG wurde der Spieß nun umgedreht und alles in weiblicher Form verfasst. 

Schreibweise verfassungskonform

Bei der Entwurfpräsentation Ende Mai hatte sich Justizministerin Alma Zadic (Grüne) bereits "sehr stolz" gezeigt. Gegenüber dem ORF begründete sie die Entscheidung über die weibliche Formulierung damit, dass man Gründerinnen in Österreich sichtbarer machen wolle. "Außerdem leisten wir mit dem Gesetz einen Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit, denn Sprache beeinflusst unser Denken, unsere Wahrnehmung und unser Handeln", so die Justizministerin.

Justizministerin Zadić begründete die Entscheidung, die weibliche Form im FlexKapGG-Entwurf zu verwenden und Männer mit zu meinen damit, dass man Gründerinnen sichtbarer machen wolle. | Foto: Florian Schrötter/BKA
  • Justizministerin Zadić begründete die Entscheidung, die weibliche Form im FlexKapGG-Entwurf zu verwenden und Männer mit zu meinen damit, dass man Gründerinnen sichtbarer machen wolle.
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Verfassungsrechtler Heinz Mayer ist ein wenig zwiegespalten, was die Schreibweise betrifft. Sie sei zwar "höchst ungewöhnlich", aber nicht verfassungswidrig, so Mayer gegenüber Ö1 am Donnerstag. Daniel Green, Vorsitzender der Österreichischen Gesellschaft für Rechtslinguistik, forderte zumindest eine einheitliche Schreibweise.

Paarformen werden empfohlen

Im Bundeskanzleramt gilt der Verfassungsdienst als oberste Kontrollinstanz, wenn es um die Legistik geht. Dabei werden Inhalt und Formulierung eines Entwurfs geprüft. Das Handbuch "Legistische Richtlinien" von 1990 sieht vor, dass Formulierungen gewählt werden, die "Frauen und Männer gleichermaßen betreffen".

Fachleute verwiesen beim FlexKapGG -Entwurf auf den Absatz, der klarstellt, dass sich das generische femininum "auf alle Geschlechter in gleicher Weise" beziehe. Danach hieß es: "Sollte intendiert sein, den Entwurf in einer geschlechtergerechten Sprache zu formulieren, müssen Paarformen verwendet werden." Das bedeutet man müsse beispielsweise von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern statt nur von Steuerzahlerinnen schreiben.

Was hältst du davon Gesetze in weiblicher statt männlicher Form zu schreiben?

Noch ist nicht klar, ob es noch Änderungen am Entwurf geben wird. Die Regierungsvorlage lässt noch auf sich warten. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) war bei der Präsentation Ende Mai, als die weibliche Formulierung von Zadic hervorgehoben wurde, anwesend.

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Die Begutachtungsfrist des Gesetzesentwurf zum Flexiblen Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) ist vorbei und kaum aufgefallen, ist, dass es in weiblicher Form verfasst wurde. | Foto: Shutterstock
Justizministerin Zadić begründete die Entscheidung, die weibliche Form im FlexKapGG-Entwurf zu verwenden und Männer mit zu meinen damit, dass man Gründerinnen sichtbarer machen wolle. | Foto: Florian Schrötter/BKA

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