Gesetzesnovelle in Begutachtung
Home Office bald im Kaffeehaus erlaubt
- Eine Gesetzesnovelle soll das Home Office bald auch im Kaffeehaus, der Bibliothek oder bei Angehörigen erlauben.
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- hochgeladen von Wolfgang Pfister
Seit 1. April 2021 gilt das Homeoffice-Gesetz in Österreich, das das Arbeiten von Zuhause aus erlaubt. Das soll auf ein Telearbeitsgesetz ausgeweitet werden. Laut Gesetzesentwurf dürfe man dann auch außerhalb der eigenen Wohnungen oder dem Haus gearbeitet werden dürfen.
ÖSTERREICH. Die Begutachtungsfrist für das deutlich flexiblere Homeoffice-Gesetz läuft noch bis 21. Mai 2024, wie das Wirtschaftsministerium in einer Aussendung mitteilte. Bis dato war es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nur erlaubt, in den eigenen vier Wänden zu arbeiten. Mit der Änderung darf dann auch im Kaffeehaus, in Bibliotheken oder bei Angehörigen gearbeitet werden.
Unfallschutz wird ausgeweitet
Auf den Gesetzesentwurf geeinigt, haben sich neben Finanz- und Sozialministerium auch die Träger der Unfallversicherung sowie die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung (IV). Die Novelle sieht eine Erweiterung des Unfallschutzes vor, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch außerhalb des Wohnsitzes versichert sind.
Erstmals beschlossen, wurde das Homeoffice-Paket während der Corona-Pandemie, um die Verbreitung einzudämmen und Ansteckungsrisiko zu reduzieren. So bekamen Angestellte die Möglichkeit, von Zuhause aus zu arbeiten, ohne dabei auf den Unfallschutz verzichten zu müssen. Dabei wurden auch Steuervorteile eingeräumt. Letztendlich braucht es aber auch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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