Ermittlungen gegen Ex-Kanzler
Kurz äußert sich zu neuen Vorwürfen
Nachdem am Donnerstag bekannt wurde, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) neue Ermittlungen u. a. gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und "Heute"-Herausgeberin Eva Dichand eingeleitete hat, meldete sich Kurz am Freitag via Facebook zu Wort. Thomas Schmid, der schwere Vorwürfe gegen ihn und Dichand erhebt, habe seine Aussagen "frei erfunden", um den Kronzeugenstatus zu erlangen, beteuert Kurz.
ÖSTERREICH. Seit nunmehr Mai 2021 ermittelt die WKStA in der Korruptionsaffäre rund um den früheren Bundeskanzler. Im Fokus der Ermittlungen stehen neben ehemaligen und gegenwärtigen Amtsträgern auch mehrere Unternehmer – etwa René Benko und Siegfried Wolf – sowie Medienhäuser. Betreffend Letzteren waren bereits Ermittlungen zu Inseraten in der Tageszeitung "Österreich" (Stichwort "Österreich-Beinschab-Tool") bekannt.
Neu an die Öffentlichkeit kamen in der Causa aber nun Anschuldigungen gegenüber "Heute"-Verlegerin Eva Dichand. Sie soll der Kurz-ÖVP für Inserate und ein zahnloses Stiftungsrecht im Gegenzug eine wohlwollende Berichterstattung versprochen haben. Dreh- und Angelpunkt soll erneut der frühere Generalsekretär im Finanzministerium (BMF) und Kurz-Vertraute Thomas Schmid gewesen sein. Der strebt den Kronzeugenstatus an und belastet in seinen Aussagen u. a. Kurz und Dichand schwer. Nachdem die WKStA noch am Donnerstag Hausdurchsuchungen bei der Tageszeitung durchgeführt hat, meldete sich am Freitag nun Kurz selbst zu Wort.
Kurz weist Vorwürfe zurück und kritisiert WKStA
In einer Stellungnahme auf Facebook hält der Ex-Kanzler fest, "dass die mich belastenden Aussagen von Thomas Schmid frei erfunden sind". Das sei auch "wenig verwunderlich", möchte dieser doch den Kronzeugenstatus erlangen, so Kurz. Sämtliche aufgeworfenen Vorwürfe beziehen sich laut dem früheren Außenminister (2013 bis 2027) und Kanzler (2017 bis 2021) "auf Handlungen von Thomas Schmid im Finanzministerium und nicht das Außenministerium oder das Bundeskanzleramt".
Daneben kritisiert Kurz auch die WKStA. Diese nehme die belastenden Aussagen von Thomas Schmid dankend auf, "da nach Jahren der Vorwürfe gegen mein Team und mich noch immer keine Beweise vorhanden sind". Darüber hinaus fragt sich Kurz, "wieso laut Einschätzung der WKStA" gewisse Inseratenschaltungen als Untreue bewertet werden, andere hingegen "eine notwendige Information der Öffentlichkeit darstellen" sollen. Zudem findet es Kurz bedenklich, "dass die Medien wieder einmal über die Vorwürfe informiert waren, bevor man als Betroffener in Kenntnis gesetzt wurde".
Er freue sich jedenfalls "auf den Tag, an dem vor Gericht bewiesen wird, dass diese Vorwürfe falsch sind", so Kurz abschließend.
Die Stellungnahme von Sebastian Kurz im Wortlaut:
"Zur aktuellen Berichterstattung möchte ich zunächst festhalten, dass die mich belastenden Aussagen von Thomas Schmid frei erfunden sind.
Das ist auch wenig verwunderlich, da er ja durch Vorwürfe gegen andere den Kronzeugenstatus erlangen möchte und so versucht, straffrei auszugehen.
Die WKStA nimmt dies dankend auf, da nach Jahren der Vorwürfe gegen mein Team und mich noch immer keine Beweise vorhanden sind, dass wir uns strafrechtlich etwas zuschulden kommen hätten lassen. Sämtliche Vorwürfe beziehen sich auf Handlungen von Thomas Schmid im Finanzministerium und nicht das Außenministerium oder das Bundeskanzleramt.
Darüberhinaus (sic!) wäre es interessant zu erfahren, wieso laut Einschätzung der WKStA die Bewerbung des Familienbonus durch das BMF eine Straftat, nämlich Untreue, sein soll und gleichzeitig Inserate zum Schnitzelgutschein der Stadt Wien oder zum Raus-aus-dem-Öl-Bonus des Klimaministeriums eine notwendige Information der Öffentlichkeit darstellen soll.
Dass die Medien wieder einmal über die Vorwürfe informiert waren, bevor man als Betroffener in Kenntnis gesetzt wurde, ist ja in Österreich nichts Neues mehr, macht es aber aus rechtsstaatlicher Perspektive nicht weniger bedenklich.
Ich freue mich jedenfalls auf den Tag, an dem vor Gericht bewiesen wird, dass diese Vorwürfe falsch sind."
Für die Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
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