Neue Zustellförderung
Medienrechtsexperte warnt, Österreichs Medienvielfalt ist in Gefahr

Mit 120 wöchentlichen Printausgaben ist MeinBezirk in allen Regionen präsent und berichtet hyperlokal aus dem direkten Lebensumfeld. | Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk
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Die Bundesregierung hat ein umfassendes Medienpaket präsentiert. Dieses beinhaltet eine neue Zustellförderung für Abozeitungen – und schließt kostenlose Regionalmedien dabei aus. MeinBezirk sprach mit dem Medienrechtsexperten Dr. Michael Borsky. Warum ihm eine sachliche Begründung fehlt und wovor er jetzt warnt.

ÖSTERREICH. Mit Montag geht der Gesetzesentwurf in Begutachtung. Das Medienpaket umfasst unter anderem eine Zustellförderung, für die in den Jahren 2027 und 2028 jeweils 22,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Unterstützung kommt jedoch nur abonnierten Tages- und Wochenzeitungen, sprich Kaufzeitungen, zugute. Der Vorschlag schließt kostenlose Regionalmedien wie MeinBezirk zur Gänze aus.

Ebendiese erfüllen auf Lokalebene jedoch eine wichtige Funktion. Sie fördern die Meinungsvielfalt und tragen zur Medienvielfalt bei. Sie garantieren objektive Berichterstattung und sind eine Informationsquelle für Nachrichten, die für die Bevölkerung laut Media-Analyse besonders wichtig sind: Ereignisse im unmittelbaren Lebensumfeld. Das schließt Lokalpolitik und Chronik ebenso ein wie Sport-, Kultur- und Event-Berichterstattung.

Von Medienminister Andreas Babler (SPÖ) heißt es, die Zustellförderung unterstütze dort, "wo die meisten Kosten anfallen – bei der letzten Meile der Hauszustellung". Umso skurriler erscheint es, dass kostenlose Regionalmedien von ebenjener Förderung ausgeschlossen werden. Mit wöchentlich knapp 3,2 Millionen zugestellten Zeitungen an Haushalte in ganz Österreich verbucht MeinBezirk den größten Vertriebsaufwand im Land.

Was bringt das neue Medienpaket nun im Detail? Welche Konsequenzen sind zu befürchten? Und was bedeutet das für die Lokalberichterstattung in den Regionen? MeinBezirk traf den Rechtsanwalt Dr. Michael Borsky zum Interview. Borsky ist Medienrechtsexperte und ordnet den Gesetzesentwurf ein.

Wichtige Bedeutung in ländlichen Regionen

Wie ordnen Sie das neue Medienpaket ein?
DR. MICHAEL BORSKY: Medien- und Presseförderung ist ganz wichtig, besonders für den Fortbestand der Medienvielfalt. Ich bin sehr dankbar, dass es eine erneute Förderung geben wird. Wo ich jedoch Kritik übe, ist der Punkt, dass kostenlose Regionalmedien weiterhin benachteiligt werden, insbesondere bei der neuen Zustellförderung, von der diese ausgenommen sind.

Dr. Michael Borsky ist Experte für Medienrecht und lehrt an der Universität Wien. | Foto: Sandra Schartel
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Inwiefern sehen Sie das kritisch?
Ich meine, dass hier eine ungerechtfertigte Benachteiligung vorgenommen wird, die sich sachlich nicht erklären lässt. Die Zustellung eines kostenlosen Regionalmediums kostet genauso Geld wie die Zustellung einer Kaufzeitung. Besonders in ländlichen Regionen haben lokale Medien eine wichtige Bedeutung. Genau hier ist die Zustellung aber ein teures Problem.

Welchen Faktor spielen kostenlose Regionalmedien gesellschaftlich und demokratiepolitisch?
Regionale Medien leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und zur Medienvielfalt. In Zeiten, in denen der Medienkonsum generell zurückgeht und händeringend nach Lösungen gesucht wird, um besonders Junge wieder zum Zeitunglesen zu animieren, ist ein flächendeckendes, niederschwelliges Angebot essenziell. Zudem ist vielfach belegt, dass Lokalberichterstattung bei der Nachrichtennutzung zunehmend an Attraktivität gewinnt.

"Mir fehlt eine sachlich begründbare Rechtfertigung"

Was bedeutet die neue Medienförderung für den Medienmarkt?
Wenn einige Medien die Zustellung gefördert bekommen und andere, etwa kostenlose Regionalmedien, nicht, dann wird es zu einer Marktverschiebung kommen. Regionalmedien werden sich überlegen, ob es ökonomisch noch machbar ist, sehr ländliche Regionen weiterhin zu beliefern.

Durch die geplante Zustellförderung kann es zu einer Marktverschiebung und in Folge zu einem Verdrängungseffekt kommen. | Foto: Barbara Schuster/MeinBezirk
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Was wäre die weitere Folge?
Aus der Marktverschiebung würde ein Verdrängungseffekt werden, womit wir wieder bei der Medienvielfalt wären. Gerade in Österreich, wo es eine starke Medienkonzentration im städtischen Bereich gibt, muss die Versorgung der Bevölkerung in den Regionen sichergestellt werden.

Zurück zur Zustellförderung. Sie sagten eingangs, dass Sie eine ungerechtfertigte Benachteiligung sehen.
Ich sehe hier, dass das Gleichheitsgebot an sich verletzt wird. Mir fehlt eine sachlich begründbare Rechtfertigung, kostenlose Regionalmedien von der Zustellförderung auszunehmen.

Die Meinungs- und Medienfreiheit ist in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert. Orten Sie hier einen Widerspruch zum neuen Medienpaket?
Die Meinungsäußerungsfreiheit besagt nicht nur, dass man seine Meinungen frei äußern darf, sondern garantiert auch, dass man Meinungen empfangen darf. Das Modell der Zustellförderung könnte den Empfang gefährden, wenn die regionale Zustellung nicht gefördert wird wie bei Kaufzeitungen.

Der Gesetzesentwurf kann hier eingesehen und nachgelesen werden.

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