Hass im Netz-Gesetz
Neues Schnellverfahren gegen Hetzer

Die Bundesregierung will Plattformen jetzt einen rechtlichen Rahmen vorgeben, innerhalb dessen diese Hasspostings löschen müssen. | Foto: Pixabay/LoboStudioHamburg
2Bilder

Die Bundesregierung hat ihr umfassendes Hass-im-Netz-Gesetz im Ministerrat beschlossen und Änderungen nach 208 Stellungnahmen vorgenommen. Darunter fällt die Plattformregulierung und etliche Anpassungen im Zivil- und Strafrecht. Künftig gibt es Eilverfahren gegen Hetzer.

ÖSTERREICH. "In den letzten Wochen hat sich gezeigt, wie der Hass im Netz auch zum Hass in der analogen Welt werden kann. Foren und Plattformen werden zunehmen zu Echokammern des Terrors und der Verschwörungstheorien - denen wollen wir den Ton abdrehen", so Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Die großen Plattformen müsse man in die Pflicht nehmen, denn "es kann nicht sein, dass nur Milliardengewinne gemacht werden, aber keine soziale Verantwortung übernommen wird." Deshalb wurden die Bestimmungen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen angepasst.

Das Kommunikationsplattformen-Gesetz, das Teil der neuen Regeln ist, verpflichtet Plattformbetreiber zu Meldesystemen, sofern sie mehr als 100.000 Nutzer oder einen Umsatz von mehr als 500.000 Euro haben. Künftig gilt diese Regelung nur mehr für große, gewinnorientierte Plattformen. Handels- und Bildungsplattformen sowie nicht gewinnorientierte Plattformen sind davon ausgenommen.

"Das große Ziel war es ihnen Werkzeuge in die Hand zu geben, um sich gegen Hasspostings zur Wehr setzen zu können", so Zadic zum Hass im Netz-Gesetzespaket. | Foto: bka/Wenzel
  • "Das große Ziel war es ihnen Werkzeuge in die Hand zu geben, um sich gegen Hasspostings zur Wehr setzen zu können", so Zadic zum Hass im Netz-Gesetzespaket.
  • Foto: bka/Wenzel
  • hochgeladen von Adrian Langer

Schnellere Hilfe für Betroffene

"Hass und Gewalt im Netz begleiten uns schon lange. Und den Worten können rasch Taten folgen", sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne). "Das große Ziel ist es, dass Betroffene von Hass im Netz künftig schneller und kostengünstiger zu ihrem Recht kommen". Ab 1. Jänner 2021 kann man mit einem einfachen Antrag beim Bezirksgericht auf Unterlassung binnen weniger Tage die Löschung eines Hass-Postings bei der Plattform beantragen. 

Nur mehr 6 Monate für Upskirting

Das Verbreiten einschlägiger Fotos im Netz und auf sonstigen Plattformen wird weiterhin mit einer Strafandrohung von einem Jahr geahndet. "Upskirting", also das ungewollte Fotografieren beispielsweise des Ausschnitts oder unter dem Rock, wurde auf sechs Monate reduziert. Werden die Bilder auch verbreitet, bleibt es bei einem Jahr. Darüber hinaus wird es Ausnahmen für wissenschaftliche Zwecke geben, um beispielsweise die NS-Opfer und -Täterforschung nicht zu behindern.

Laut Edstadler braucht es auch eine Lösung auf europäischer Ebene. Sie stehe in Verbindung mit der EU-Kommission, wo gerade ein "Digital Services Act" vorbereitet wird. Für den aktuellen Gesetzesentwurf läuft bis 2. Dezember auch noch das Notifizierungsverfahren bei der Kommission.

Regierung stellt Gesetzespaket gegen Hass im Netz vor
Die Bundesregierung will Plattformen jetzt einen rechtlichen Rahmen vorgeben, innerhalb dessen diese Hasspostings löschen müssen. | Foto: Pixabay/LoboStudioHamburg
"Das große Ziel war es ihnen Werkzeuge in die Hand zu geben, um sich gegen Hasspostings zur Wehr setzen zu können", so Zadic zum Hass im Netz-Gesetzespaket. | Foto: bka/Wenzel

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf MeinBezirk.at

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook: MeinBezirk.at/Österrreichweite Nachrichten

MeinBezirk auf Instagram: @meinbezirk.at


Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.