Anpassung statt 10 nur 3,5 Prozent
ÖGB fordert Aufwertung der Pensionen

Der Grund für die drohenden Pensionsverluste liegt in einer verzögerten Aufwertung im Pensionskonto. | Foto: Shutterstock
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  • Der Grund für die drohenden Pensionsverluste liegt in einer verzögerten Aufwertung im Pensionskonto.
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Nach der Arbeiterkammer (AK) warnt nun auch der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) vor drohenden Pensionsverlusten. Betroffen seien rund 300.000 Menschen, die 2024 oder 2025 in Pension gehen werden.

ÖSTERREICH. Die Gewerkschaft fordert eine Korrektur bei der Aufwertung der Pensionen. Denn jene, die in den kommenden beiden Jahren in den Ruhestand treten, schauen durch die Finger, erklärt Ingrid Reischl, leitende Sekretärin des ÖGB. Der Grund hierfür liege in der stark verzögerten Teuerungsanpassung bei der Pensionsberechnung. "Das ist eine Katastrophe für die Betroffenen. Wir fordern deshalb eine Schutzklausel, die eine Aufwertung der letzten beiden Jahre zumindest in Höhe der Inflation garantiert", so Reischl in einer Aussendung.

Teuerungsrate mit Auswirkungen auf Pensionsbezug

Alle erworbenen Pensionsgutschriften im Pensionskonto werden jährlich mit dem sogenannten Aufwertungsfaktor, der die Einkommensentwicklung der Sozialversicherten in Österreich abbildet, aufgewertet. Konkret wird für die Aufwertung die Einkommenssteigerung vom dritt- zum zweitvorangegangenen Kalenderjahr herangezogen, was bedeutet, dass die Aufwertung der tatsächlichen Inflationsentwicklung um zwei Jahre hinterherhinkt.

Aufwertung statt zehn nur 3,5 Prozent

Laut Schätzungen wird die Aufwertungszahl für das Jahr 2024 3,5 Prozent betragen. Die bereits ausbezahlten Pensionen werden laut Gesetz hingegen mit der Inflationsrate angehoben, die für die Pensionsanpassung 2024 wahrscheinlich zwischen 9,5 Prozent und zehn Prozent betragen wird.

Konkret bedeute das: Personen, die etwa am 1. Dezember 2023 ihre Pension antreten, bekommen die Inflationsabgeltung und damit ab dem Jahr 2024 voraussichtlich auch eine um 9,5 bis zehn Prozent erhöhte Pension. Personen, die hingegen beispielsweise erst ab 1. Jänner 2024 ihre Pension antreten, würden bei der Pensionsberechnung um die derzeit hohe Inflation umfallen.

300.000 Betroffene

Insgesamt seien rund 300.000 Menschen betroffen. Ihnen fehle dieser Ausgleich bei der Pensionsberechnung. Das bedeutet laut ÖGB auch: All jene, die vor der Wahl stehen, 2023 oder 2024 in Pension zu gehen, werden faktisch gezwungen, möglichst früh in Pension zu gehen, beklagt Reischl. Die Regierung sei dazu aufgefordert, "jetzt sofort einzugreifen", so die Gewerkschafterin abschließend. 

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