Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze
ÖVP soll 800.000 Euro Strafe zahlen

Im Nationalratswahlkampf 2017 gab die ÖVP unter Parteichef Sebastian Kurz fast doppelt so viel aus, wie erlaubt.  | Foto: BKA/Jakob Glaser
  • Im Nationalratswahlkampf 2017 gab die ÖVP unter Parteichef Sebastian Kurz fast doppelt so viel aus, wie erlaubt.
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Wegen zu hoher Wahlkampfkosten im Jahr 2017 soll die Volkspartei eine hohe Geldbuße bezahlen.

ÖSTERREICH. Die ÖVP hat im Nationalratswahlkampf 2017 fast doppelt so viel ausgegeben, wie erlaubt und damit die Wahlkampfkostengrenze massiv überschritten. Das gab der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt am Mittwoch bekannt. Wegen der Überschreitung der Grenze soll die ÖVP eine Geldbuße in der Höhe von 800.000 Euro bezahlen. Dazu kommen noch weitere 80.000 Euro für Verstöße gegen die Spendenregeln des Parteiengesetzes.

"Werden Strafe bezahlen"

Seit 2012 gilt für alle Wahlen auf Bundesebene eine Wahlkampfkosten-Obergrenze von 7 Millionen Euro. Das betraf 2017 den Zeitraum zwischen dem Stichtag am 25. Juli bis zum Wahltag am 15. Oktober. Die ÖVP gab unter Parteichef Sebastian Kurz im Wahlkampf vor zwei Jahren allerdings 12,96 Millionen Euro aus. Das ist um fast sechs Millionen Euro mehr als erlaubt. „Wir haben uns bereits vor über einem Jahr für die Kostenüberschreitung entschuldigt und werden selbstverständlich die Strafe bezahlen“, hieß es dazu aus der ÖVP. Mittlerweile sei ein internes Controllingsystem eingerichtet worden. Die Endabrechnung für den Wahlkampf 2019 liege zwar noch nicht vor, allerdings sei absehbar, dass die Kostenobergrenze eingehalten wurde. Die ÖVP kann gegen die Strafe binnen vier Wochen beim Bundesverwaltungsgericht berufen.

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Strafzahlung auch 2013

Der UPTS erklärte außerdem, dass die Volkspartei 2013 eine „erhebliche Überschreitung“ der Ausgabengrenze zu verantworten hatte und seither offenbar zu wenig unternommen habe, um eine Wiederholung zu verhindern. Bereits im Jahr 2013 hatte die ÖVP die Wahlkampfkostengrenze um 4,3 Millionen Euro überschritten. Die Strafe fiel damals aber deutlich milder aus. Die ÖVP musste dafür 300.000 Euro bezahlen. 

Die ÖVP begründet die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze mit ihrer umfangreichen und verzweigten Parteistruktur. Der UPTS lässt dies aber nicht gelten und urteilt in seinem Strafbescheid: "Eine Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes um rd. 85 vH (Anmerkung: gemeint sind 85 Prozent) ist damit nicht erklärbar und daher auch nicht entschuldbar“. Als entlastend wurde zwar gewertet, dass ÖVP die Überschreitung zeitnahe und vollständig offenlegte. Es stehe dem jedoch gegenüber, dass die Partei davon ausgehen könne, mit höheren Ausgaben im Wahlkampf mehr Wählerstimmen und folglich mehr Parteienförderung zu erhalten.

Allerdings ist die Volkspartei nicht die einzige Partei, die die Regelung 2017 missachtete. Die FPÖ lag ebenfalls mit 10,72 Millionen Euro deutlich über der Wahlkampfkostengrenze. Die SPÖ überschritt die Grenze mit 7,38 Millionen Euro leicht. Allerdings ist noch offen, wie hoch eine etwaige Strafe gegen FPÖ und SPÖ ausfallen wird.

Verbotene Parteispenden

Weitere Strafen verhängte der Senat gegen die ÖVP aufgrund von Verstößen gegen die Spendenverbote des Parteiengesetzes. Das betrifft u.a. ein Grundstück am Mondsee, das der Jungen Volkspartei (JVP) offenbar über Jahrzehnte vom Land Oberösterreich überlassen wurde.

Die oberösterreichische Landesimmobiliengesellschaft hatte der JVP das Seegrundstück für 10 Euro im Jahr überlassen. Aus dem Bescheid des Senats geht aber hervor, dass dieses deutlich mehr wert war: Per 1.1.2019 wurde ein jährlicher Pachtzins in Höhe von 77.159 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer und wertgesichert) vereinbart. Der Senat sieht darin eine verbotene Parteispende der öffentlichen Hand und verhängte 70.000 Euro Geldbuße. Die ÖVP erhielt in diesem Fall nur die Mindeststrafe. Begründet wurde dies damit, dass eine derartige Geldbuße in einer solchen Causa erstmals verhängt wurde.

10.000 Euro soll die ÖVP wegen unzulässiger Spenden zweier Tiroler Bergbahnunternehmen (Fisser Bergbahnen und Silvrettaseilbahn) bezahlen. An den Firmen sind mehrere Tiroler Gemeinden Mehrheitseigentümer. Parteispenden sind diesen verboten. Die ÖVP hat diese Spenden mittlerweile an den Rechnungshof weitergeleitet. Der will das Geld nun "mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken" zukommen lassen.

NEOS: Überschreitung "klares Kalkül"

Die NEOS forderten am Mittwoch erneut strengere Finanzierungsregeln und härtere Strafen bei Überschreitungen. "Sechs Millionen mehr passieren nicht unabsichtlich. Das ist klares Kalkül der Kurz-Partei", kritisierte NEOS-Generalsekretär Nick Donig per Aussendung. Er meinte weiter, dass die ÖVP den Betrag, den sie jetzt zurückzahlen müsse, längst in ihr Wahlkampfbudget eingeplant habe. "Solange es günstiger ist, die Kostenobergrenze zu überschreiten, solange werden sich Parteien auch nicht an die Regeln halten – auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler“, so Donig.

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