Hitzeschutz
Regierung plant neue Schutzverordnung für Arbeitnehmer

- Die Bundesregierung plant eine Verordnung, um Menschen am Arbeitsplatz besser vor Hitze zu schützen – insbesondere für alle, die im Freien arbeiten.
- Foto: Pexels | saravut vanset
- hochgeladen von Patrick Weißenbacher
Die Regierung entwickelt derzeit eine spezielle Schutzverordnung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Freien tätig sind. Nach Angaben des Sozialministeriums wird "mit Hochdruck" an den neuen Regelungen gearbeitet, die einen besseren Schutz vor den zunehmenden Hitzewellen gewährleisten sollen.
ÖSTERREICH. Im Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS ist das Vorhaben klar formuliert: Es geht um eine "eigene Schutzverordnung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Freien arbeiten, nicht hitzefrei". Eine Sprecherin von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) wollte jedoch noch keine Details zum konkreten Inhalt bekannt geben, da die Verordnung noch nicht fertiggestellt sei. Derzeit laufen noch intensive Gespräche mit den Sozialpartnern. "Es ist noch vieles abzustimmen und auch intern noch zu überlegen", erklärte die Ministeriumssprecherin. Man sei aber "am Fertigwerden" der neuen Regelungen.
Grundsätzlich geht es der Regierung um einen "ordentlichen Hitzeschutz für die Menschen" mit konkreten, klaren und verständlichen Regeln, insbesondere für die Arbeit im Freien. Dabei müssen auch arbeitsrechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Angesichts der sich laufend steigernden und verlängernden Hitzewellen ist das Thema hochaktuell geworden.
Bemerkenswert ist, dass im nationalen Hitzeschutzplan Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bislang nicht ausdrücklich erwähnt werden. Dabei ist bekannt, dass Hitzestress den Kreislauf belastet, die Konzentration sinken lässt und das Unfallrisiko erhöht.

- Am Bau ist hitzefrei - im Gegensatz zur angekündigten Verordnung - schon vorgesehen. Allerdings beruht diese auf Freiwilligkeit.
- Foto: BRS/Sarah Püringer
- hochgeladen von Sarah Püringer
Baubranche hat bereits Sonderregelung
Für die Baubranche existiert bereits eine spezielle Hitze-Sonderregelung. Diese ermöglicht es Betrieben, ihre Angestellten ab einer Temperatur von 32,5 Grad freizustellen. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht, weshalb längst nicht alle Arbeitgeber von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Wird dennoch hitzefrei gewährt, haben sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Anspruch auf eine Rückvergütung aus dem Schlechtwetterfonds der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse), den beide Seiten gemeinsam finanzieren.
Das könnte dich auch interessieren:


Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.