Sparmaßnahmen
Regierung schickt neues Budgetbegleitgesetz ins Plenum

- Das Budgetbegleitgesetz wurde gestern von der Regierung ins Plenum geschickt.
- Foto: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner
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Die Regierung hat gestern das umfangreiche Budgetbegleitgesetz ins Plenum geschickt. In dem Gesetz sind unter anderem das Aus für den Klimabonus, das zweijährige Einfrieren der Familienbeihilfe sowie der erschwerte Zugang zur Korridorpension enthalten. Es soll in der nächsten Plenarwoche des Nationalrats, die am 16. Juni startet, beschlossen werden.
ÖSTERREICH. 72 Gesetzesnovellen sowie ein neues Gesetz sind in dem umfangreichen Gesetzespaket der Regierung enthalten. Das Ziel: Sparen, sparen, sparen. Nach einer dreistündigen Diskussion im Budgetausschuss des Nationalrats gaben die Regierungsparteien dem Gesetzespaket grünes Licht und schickten es ins Plenum.
Geringfügigkeitsgrenze und Familienbeihilfe werden eingefroren
Neben dem Aus für den Klimabonus und dem erschwerten Zugang zur Korridorpension sind noch einige weitere Maßnahmen in dem Paket enthalten. So soll die Geringfügigkeitsgrenze vorübergehend und die Familienbeihilfe zweijährig eingefroren werden. Auch eine Erhöhung der Servicegebühr für die E-Card, mehr Fußfesseln für Straftäter und Straftäterinnen sowie eine Besteuerung von Umwidmungsgewinnen sind geplant. Außerdem soll bis 2029 die Verpflichtung entfallen, das dritte Drittel der kalten Progression für steuerliche Entlastungsmaßnahmen zu verwenden. Für Pendler und Pendlerinnen sowie Gemeinden sind jedoch auch einzelne Entlastungen enthalten.

- Das amtlichen Kilometergeldes für Motor- und Fahrräder wird auf 25 Cent halbiert.
- Foto: unsplash/Gijs Coolen
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Weitere Sammelnovelle beschlossen
Die Regierung beschloss kurzfristig eine weitere Sammelnovelle. Kraftfahrzeuge, die hauptsächlich der Güterbeförderung dienen, werden wieder von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit und das amtliche Kilometergeld für Motorräder und Fahrräder wird wieder auf 25 Cent gesenkt. Der Zugang zum Handwerkerbonus wird jedoch wieder erleichtert: Die Voraussetzung, dass die Arbeiten von einem österreichischen Unternehmen ausgeführt werden müssen, entfällt; es werden nun auch Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der EU bzw. im EWR-Raum umfasst. Voraussetzung ist dennoch, dass der Förderwerber bzw. die Förderwerberin zu dem Zeitpunkt der Antragstellung einen Wohnsitz in Österreich haben muss. Zudem haben die Regierungsparteien grünes Licht für die Finanzierung des ÖBB-Rahmenplans 2025 bis 2030 gegeben.
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