Kein Urteil im ÖVP-U-Ausschuss
Schlussbericht empfiehlt Zitierverbot

"Urteile" des Verfahrensrichters gibt es im Abschlussbericht nicht.  | Foto: Parlamentsdirektion / Thomas Topf
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Der Endbericht zum ÖVP-U-Ausschuss wurde am Mittwoch vorgelegt. Darin finden sich keine Urteile des Verfahrensrichters, jedoch einige Empfehlungen an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Die ÖVP sieht sich in einer ersten Reaktion bestätigt.

ÖSTERREICH. Der Endbericht des ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschusses liegt vor. Am Mittwoch wurde er den Fraktionen von Wolfgang Sobotka (ÖVP), Vorsitzender des U-Ausschusses, überreicht. Der vorläufige Schlussbericht umfasst über 500 Seiten in acht Kapiteln und basiert auf der Empfehlung von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl.

Kein Vorankommen im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss

Keine Urteile

"Urteile" des Verfahrensrichters gibt es im Abschlussbericht nicht. Zum Thema der ÖVP-Inseratenaffäre lässt sich zum Beispiel lesen: "Auskunftspersonen erklärten, keine Wahrnehmungen hierzu zu haben. Auch wenn die Vermutung der Weitergabe durchaus naheliegend wäre, fand sich im Ausschuss kein konkreter Hinweis, dass Weitergaben von durch Ministerien bezahlte Umfrageergebnisse an die ÖVP erfolgt wären."

Stattdessen ist der Schlussbericht gespickt mit Empfehlungen. Die Schaffung einer unabhängigen, weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft etwa, oder auch "nicht öffentliche" Ermittlungsverfahren, wie es sie in Deutschland gibt.

Grund- und Persönlichkeitsrechte wahren

Ein Straftatbestand soll geschaffen werden, der die Veröffentlichung der Anklageschriften oder anderer amtlicher Dokumente eines Strafverfahrens verbietet, bis das Verfahren abgeschlossen wurde oder zumindest in einer öffentlichen Verhandlung behandelt wurden. Damit sollen die Grund- und Persönlichkeitsrechte von Verfahrensbeteiligten gewährleistet werden.

Auch sollen Schutzmaßnahmen für private Nachrichten (Chats) oder Handydaten angedacht werden. Ein umfassendes Informationsfreiheitsgesetz wird empfohlen. Dieses ist von der Bundesregierung geplant, wird jedoch immer wieder verzögert. Außerdem wird eine "Cooling-Off"-Phase empfohlen, falls Minister sich als Richter zum Verfassungsgerichtshof bewerben möchten.

Damit wird wohl auf Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hingewiesen. Der ehemalige Justizminister und Vizekanzler wurde 2018 nach seiner Regierungsbeteiligung zum Verfassungsrichter ernannt. Mittlerweile ist er nach dem Vorwurf des Amtsmissbrauchs von seinem Amt wieder zurückgetreten.

Hanger: "Außer Spesen nichts gewesen"

Die ÖVP sieht sich durch den Schlussbericht bestätigt. Für ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger ist in einer ersten Reaktion vor allem festzuhalten, dass Pöschl in seinem Bericht keine "politische Einflussnahme auf Ermittlungsverfahren durch mit der ÖVP verbundene Personen" feststellen konnte. "Außer Spesen nichts gewesen!", so Hanger. "Damit wird nun endlich auch aus der objektiven Sicht des Verfahrensrichters mit dem ständig wiederholten Märchen von diesbezüglichen Netzwerken in der Justiz bzw. politischen Eingriffen in deren Arbeit aufgeräumt."

Dass Pöschl die Arbeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in seinem Bericht kritisierte, ist für Hanger ebenfalls ein wichtiger Punkt. "Dies zeigt, dass Justizministerin Zadic hier endlich handeln muss", sieht sich Hanger bestätigt. 

Die Fraktionen haben nun 14 Tage Zeit, auf den Schlussbericht zu reagieren und eigene Schlussfolgerungen anzuhängen. Dann wird er dem Nationalrat vorgelegt.

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