Vor Prozess
Sebastian Kurz beantragt Freispruch in Causa U-Ausschuss

Sebastian Kurz steht ab dem 20. Oktober vor Gericht. | Foto: Tscheinig
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  • Sebastian Kurz steht ab dem 20. Oktober vor Gericht.
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Noch vor Beginn des Prozesses gegen den früheren Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen mutmaßlicher Falschaussage beim Ibiza-U-Ausschuss hat dieser Freispruch beantragt und diesen in einem Schreiben durch seine Anwälte begründet.

ÖSTERREICH. Sebastian Kurz steht ab dem 18. Oktober vor Gericht. Kurz´ Anwalt hat dem Richter, der im Verfahren gegen den Ex-Bundeskanzler eingesetzt wurde, in einem 20-seitigen Schreiben eine Reihe von Gründen aufgelistet, warum der Strafantrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) über das Ziel hinausschieße.

Es handle sich "nicht einmal um sachliche und objektive Begründungen, sondern um eine bloße Anhäufung von Scheinargumenten", heißt es etwa in dem Schreiben laut APA. Und es sei "mehr als ungewöhnlich", dass der 108-seitige Strafantrag "99 Seiten gesetzlich nicht erforderliche, weitwendige Begründungen enthält". Für die Angeklagten sprechende Beweisergebnisse würden zudem nicht beachtet. Und es müssten zuerst die Aussagen von Kurz im U-Ausschuss in ihrer Gesamtheit analysiert werden.

Die WKStA verdrehe die Aussage von Kurz "geradezu ins Gegenteil", wenn sie annimmt, dass der Ex-Kanzler die Existenz einer Vereinbarung zwischen dem ehemaligen Finanzstaatssekretär Thomas Schmid und dem einstigen ÖBB-Finanzvorstand Arnold Schiefer ausgeschlossen hätte, heißt es weiters in dem Schreiben. 

Andere Maßstäbe angelegt

Kurz' Vorgänger als Parteichef, Reinhold Mitterlehner, habe die WKStA die Möglichkeit eingeräumt, dessen Aussagen bei einer Zeugeneinvernahme zu ändern, heißt es in der Gegenäußerung. Ebenso einem Oberstaatsanwalt. Hätte die WKStA den Maßstab, den sie bei anderen angelegt habe, auch auf den gegenständlichen Vorwurf gegen Sebastian Kurz angewendet, so zeige sich klar, dass die WKStA gar keine Anklage hätte erheben dürfen, wird in dem Schreiben betont.

Kurz wird vorgeworfen, er hätte als Auskunftsperson im Zusammenhang mit der Errichtung der ÖBAG und der Besetzung des Vorstandes und Aufsichtsrates dieser Gesellschaft nicht die Wahrheit gesagt. Der Prozess, bei dem auch Ex-ÖVP-Vizeparteichefin Bettina Glatz-Kremsner und der Kurz-Vertraute Bernhard Bonelli angeklagt sind, wird länger dauern, als vorerst angenommen.

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