Regional unterschiedliche Regeln
So sieht das Lockdown Ende in Österreich aus

Bundeskanzler, Gesundheitsminister und Landeschefs verkündeten die neuen Maßnahmen der Regierung. | Foto: APA Picturedesk
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Am Wochenende endet der vierte Lockdown für die Österreicherinnen und Österreicher, wie Neo-Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Dienstag angekündigt haben. Wie es danach weitergehen soll, darüber hat die Regierung am Mittwochvormittag mit der Expertenrunde sowie mit den Landeshauptleuten beraten. Die Ergebnisse: Regional unterschiedliche Geschwindigkeiten und Regelungen., die FFP2-Maskenpflicht wird unser wichtigster Begleiter. Verstoßen Betriebe gegen die Regelungen, müssen sie Hilfsgelder zurück erstatten.

ÖSTERREICH. Am Mittwoch Vormittag berieten Bund und Länder mit Experten über regionale Maßnahmen. Mit Verspätung traten dann Nehammer und Mückstein gemeinsam mit Michael Ludwig und Tirols Landeshauptmann Günther Platter und Eva Scherhammer von der MedUni Wien vor die Presse. Nehammer sagte, er habe sich zum Ziel gesetzt, sich mit allen Parteien, auch denen der Opposition, und Experten eng abzustimmen, um das Land aus der Krise zu führen und den Österreichern ihre Freiheit zurück zu bringen. Er wolle diesen politischen Dialog nicht aus den Augen verlieren, auch in dieser schwierigen Situation. Aber: Nur die Impfung führe aus der Krise heraus, so Nehammer.

"Fleckerlteppich" in Österreich

Wie erwartet gleichen die regional unterschiedlichen Regelungen bis Weihnachten einem Fleckerlteppich. Der Bund unter Bundeskanzler Karl Nehammer gibt, wie bereits am Dienstag angekündigt, Mindestmaßnahmen an Schutz für die Bundesländer vor, weil das Virus "schwer berechenbar" sei:


Am 12. Dezember wird der Lockdown für alle, außer für die Oberösterreicher, beendet. Für Ungeimpfte gelten die Einschränkungen allerdings weiterhin.

Nehammer sprach von "Öffnungsschritten mit Sicherheitsgurt". Mückstein, der betonte, dass die Anzahl der Covid-Patienten in den Spitälern bei sinkender Tendenz noch sehr hoch sei, stellte die Maßnahmen im Detail vor.

- Ab 12.12. gilt in allen geschlossen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maskenpflicht. 
- Betriebsstätten des Handels dürfen nur mit 2G-Nachweis, also geimpft oder genesen. betreten werden. Das gilt nicht für Supermärkte und Apotheken.
- Die allgemeine Sperrstunde endet um 23 Uhr.
- Veranstaltungen in Gastronomiebetrieben mit mehr als 25 Gästen ist nicht erlaubt, Outdoor liegt die Grenze bei 200 Personen
- Apres Ski, Bars, Nachgastronomie bleiben zu
- Hotels können öffnen, es gilt 2G- und Maskenpflicht.
- Für Sportstätten gilt: Zutritt mit 2G-Nachweis, aber während des Sports muss keine Maske getragen werden, auch gilt kein Mindestabstand.
- Für Kulturveranstaltungen gilt eine Personenanzahl von maximal 25 ohne zugewiesene Plätze. Mit Zuweisungen gilt eine Maximalanzahl von 2.000 Personen. Es gilt FFP2-Maskenpflicht.
- Am Arbeitsplatz gilt 3G-Nachweis und FFP2-Maskenpflicht.
- Körpernahe Dienstleister können unter der 2-G-Regel besucht werden.

So geht es mit dem Lockdown in den Bundesländern weiter

  • Im Burgenland, wo die Impfquote relativ hoch ist, sowie in Vorarlberg, wo hingegen eine relativ hohe 7-Tages-Inzidenz herrscht, und in Tirol, wo die Inzidenz zurückgegangen istwerden die scharfen Sicherheitsvorkehrungen, die die Regierung vorgibt, in dieser Form annehmen. 
  • Für Wien hatte Bürgermeister Michael Ludwig bereits am Dienstag vorsichtig klargemacht, dass die Gastronomie nicht vor 20. Dezember öffnen werde, was zu massiven Protesten geführt hat. Dabei bleibt es auch. Die Zahlen vom Dienstag auf den Feiertag geben ihm recht: In Wien ist die Anzahl der Neuinfektionen plötzlich rasant gestiegen - mehr dazu hier.
  • Kärnten hat sich noch nicht endgültig entschieden, hier gibt es am Donnerstag weitere Beratungen mit den Expertinnen und Experten.
  • In Niederösterreich, Salzburg und der Steiermark werden die Gastronomie und Beherbergungsbetriebe erst am 17. Dezember aufsperren. An diesem Tag geht wohl auch Oberösterreich aus dem Lockdown.

Hilfsleistungen müssen zurückgezahlt werden

Verstoßen Betriebe gegen die Maßnahmen, werden Unstertützungsleistungen zurückgenommen. Die Kontrollen sollen verschärft werden, betonte Nehammer. Der Bundeskanzler betonte auch, dass man ein bundesweites Regelwerk aufgestellt hat, unter dieses die Länder nicht gehen dürfen.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger in einer ersten Reaktion: „Aufgrund der kritischen Auslastung der Intensivstationen waren die neuerlichen Einschränkungen leider notwendig. Die gute Nachricht ist: Der Lockdown zeigt Wirkung, die Zahlen gehen runter. Daher wird der Lockdown für alle mit 12. Dezember aufgehoben." Und weiter: " Unsere Betriebe sind jedenfalls bestens vorbereitet. Die Gesundheit von Gästen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht an oberster Stelle! Damit kann die heurige Wintersaison jedenfalls stattfinden.“

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