Reform
Was sich bei der Eignungsprüfung für Kindergartenpädagogen ändert

Die Eignungsprüfung für die Aufnahme an Bildungsanstalten für Elementar - bzw. Sozialpädagogik und an den Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe wird reformiert. | Foto: Don 'Bosco Schulen Vöcklabruck
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  • Die Eignungsprüfung für die Aufnahme an Bildungsanstalten für Elementar - bzw. Sozialpädagogik und an den Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe wird reformiert.
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Die Eignungsprüfung für die Zulassung zu Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik sowie zu Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe erfährt eine Reform. Die Neuerungen beinhalten unter anderem das Wegfallen der Notwendigkeit, einen bestimmten Rhythmus nachzuklatschen, sowie das Entfallen der Prüfungsteile Sport und Zeichnen.

ÖSTERREICH. Personen, die eine Ausbildung zur Kindergartenpädagogin oder zum Kindergartenpädagogen anstreben, müssen derzeit eine Eignungsprüfung von bis zu vier Stunden ablegen. Diese besteht momentan aus vier Teilen, die die musikalische Bildbarkeit, die Fähigkeit zum schöpferischen Gestalten, die körperliche Gewandtheit und Belastbarkeit sowie die Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit abprüfen. Zukünftig soll lediglich die Überprüfung der Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit erhalten bleiben.

Kein Rhythmus nachklatschen

Die Teile der Prüfung, bei denen beispielsweise ein Rhythmus nachgeklatscht oder eine Melodie nachgesungen werden muss, sollen entfallen. Auch der Nachweis der Schwimmfähigkeit sowie Übungen wie ein Lauf oder Geschicklichkeitslauf mit abschließendem Purzelbaum müssen nicht mehr erbracht werden. Gleiches gilt für die Überprüfung der feinmotorischen und "schöpferischen" Fähigkeiten, etwa durch eine Zeichnung.

Bisher wurde geprüft, ob die Bewerberin oder der Bewerber rhythmisch klatschen kann. Dies soll künftig entfallen. | Foto: Pixabay
  • Bisher wurde geprüft, ob die Bewerberin oder der Bewerber rhythmisch klatschen kann. Dies soll künftig entfallen.
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Fokus auf Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit

Der Fokus der Eignungsprüfung soll künftig auf sozial-kommunikative Kompetenzen liegen, dazu gehören Persönlichkeitsbildung, Reflexion des eigenen Verhaltens und Verhalten in der Gruppe, wie es in den Erläuterungen heißt. Die Dauer der Prüfung soll ähnlich wie bisher zwischen zwei und vier Stunden liegen.

Des Weiteren wurden die Voraussetzungen für einen spezifischen Aspekt der Aufnahme an AHS und Mittelschulen neu geregelt. Bereits durch Gesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, an diesen Schulen eine englischsprachige Ausbildung als Schwerpunkt zu wählen. Nun werden die Anforderungen für die entsprechende Eignungsprüfung geschaffen, ähnlich wie es sie bereits für die musische Ausbildung oder den Sportbereich gibt.

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