Sporrer will Gerichtsreform
Wer soll künftig über Schuld und Unschuld befinden?

Justizministerin Sporrer (SPÖ) will die Laiengerichtsbarkeit reformieren.  | Foto: APA-Images / APA / HANS KLAUS TECHT
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Über Schuld und Strafe können - neben Richterinnen und Richtern - auch Geschworene oder Schöffen entscheiden. Dabei tauchen aber mitunter Probleme auf, die Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) nun lösen will.

ÖSTERREICH. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will die Laiengerichtsbarkeit reformieren. Verschiedene Punkte könnten verändert werden. Wer soll überhaupt als Geschworener in einem Strafverfahren entscheiden können? Und in welchen Fällen sollen Geschworene zum Einsatz kommen? Das sind die Fragen, die Sporrer prüfen will.

In einem Interview mit der „APA“ stellt sie klar, dass sie nicht an eine generelle Abschaffung der Laiengerichtsbarkeit denkt. Sie will sie durchaus beibehalten, weil „es eine wichtige demokratische Errungenschaft“ sei. Allerdings kritisieren Fachleute immer wieder, dass sich die Wahrsprüche kaum überprüfen lassen.

Keine Begründung nötig

Derzeit ist für die Entscheidung von Geschworenen in der Schuldfrage keine Begründung notwendig. Sie lässt sich zwar mit einer Nichtigkeitsbeschwerde vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) bekämpfen. Im Wesentlichen können aber nur formale Aspekte als Verfahrensmängel und Rechtsfehler gerügt werden. Das ist eine der Regelungen, die sich Sporrer anschauen will.

Dazu kommt die Frage, nach welchen Kriterien die Laien ausgesucht werden. Sporrer kann dem derzeit geltenden Zufallsgenerator einiges abgewinnen, weil er dem Ziel dient, dass „die Breite der Bevölkerung in die Gerichtsbarkeit einbezogen“ wird. Anstatt an den Zulassungskriterien zu schrauben, könnte man die Geschworenen und Schöffen umfassender vorbereiten und informieren. Dieser Zugang wäre Sporrer lieber als eine Auswahl.

Welche Delikte kommen infrage

Die Frage, bei welchen Delikten Laien überhaupt zum Zug kommen sollen, wird ebenfalls erörtert. Bewertet wird zum Beispiel, ob Wiederbetätigungsverfahren nach dem NS-Verbotsgesetz in der Zuständigkeit eines Schwurgerichts bleiben sollen. Bis wann die Reform ausgearbeitet sein soll, lässt die Justizministerin offen.


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Justizministerin Sporrer (SPÖ) will die Laiengerichtsbarkeit reformieren.  | Foto: APA-Images / APA / HANS KLAUS TECHT
Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk
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