Spritpreise in Österreich
Wettbewerbsbehörde startet Untersuchungen
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat mit einer Marktuntersuchung des österreichischen Kraftstoffmarktes begonnen. Die Behörde untersucht nun, ob der heimische Wettbewerb eingeschränkt oder verfälscht wurde. Zuletzt seien bei der BWB zahlreiche Beschwerden eingelangt.
ÖSTERREICH. Bei der Untersuchung sollen die Preis- und Margenentwicklung an den österreichischen Tankstellen analysiert werden, wie die BWB am Montag mitteilte. Im Fokus stünde dabei die aktuelle Wettbewerbssituation an den heimischen Tankstellen und auf den vorgelagerten Märkten. Neben der aktuellen Situation soll aber auch auf allgemeine Marktstrukturen in Österreich, wie z. B. Verflechtungen zwischen Tankstellen und Raffinieren, eingegangen werden. Die letzte Branchenuntersuchung der BWB fand 2011 statt.
Wettbewerbsprobleme identifizieren
Bereits letzten Dienstag kündigte Werner Kogler an, sich an die Bundeswettbewerbsbehörde wenden zu wollen. "Da geht es nicht um Millionen, sondern um Milliarden", betont der Vizekanzler. Die Justizministerin schaltete unterdessen den Bundeskartellanwalt ein: "Wir werden uns nun ganz genau anschauen, ob es hier zu verbotenen Preisabsprachen oder Kartellbildungen gekommen ist", betonte die Ministerin.
Die Analyse der BWB soll nun die Entwicklung der Rohölpreise mit denen der Raffinerien und der Tankstellen in Verbindung setzen. Somit kann eine mögliche Weitergabe von Kosten sowie die daraus resultierenden Margenentwicklung beleuchtet und in weiterer Folge etwaige Wettbewerbsprobleme identifiziert werden. Relevant werde laut BWB nicht nur Veränderungen im Wettbewerb zwischen Tankstellen, sondern auch solche im Wettbewerb zwischen Raffinerien sein.
Preissteigerungen an Österreichs Tankstellen
Die Marktuntersuchung findet vor dem Hintergrund der signifikanten Preissteigerungen an den österreichischen Tankstellen statt. Es solle Klarheit geschaffen werden, ob neben anderen aktuellen Entwicklungen auch fehlender oder beschränkter Wettbewerb eine Ursache der derzeitigen Preise seien, so die BWB.
Die Ergebnisse sollen in einem Bericht vorgestellt werden. Angestrebt werde ein rascher Abschluss der Marktuntersuchung. Dies werde aber auch von der Kooperationsbereitschaft der Marktteilnehmer abhängen, erklärte die Behörde.
Unternehmen müssen Auskünfte erteilen
Die Einleitung einer Marktuntersuchung kann in Reaktion auf allgemeine Entwicklungen am Markt erfolgen und soll strukturelle Faktoren für eine Verfälschung des Wettbewerbs aufzeigen. Die BWB ist bei ihren Ermittlungen befugt, von Unternehmen die Erteilung von Auskünften anzufordern. Die Unternehmen sind im Anschluss verpflichtet, die verlangten Auskünfte zu erteilen. Geschieht dies nicht, kann die Behörde hohe Geldstrafen verhängen. Sollten sich konkrete Verdachtsmomente für wettbewerbswidriges Verhalten ergeben, ist die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens möglich.
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