"Bei Härtefällen"
Zivildienst soll bald in zwei Teilen absolvierbar sein

Ab 2024 soll der Zivildienst in begründeten Härtefällen auch in zwei Teile absolviert werden, kündigte Claudia Plakolm, Staatssekretärin für Jugend & Zivildienst, am Mittwoch an. | Foto: ÖRK/Brunner
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  • Ab 2024 soll der Zivildienst in begründeten Härtefällen auch in zwei Teile absolviert werden, kündigte Claudia Plakolm, Staatssekretärin für Jugend & Zivildienst, am Mittwoch an.
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Ab 2024 soll der Zivildienst in begründeten Härtefällen auch in zwei Teile absolviert werden können, kündigte Claudia Plakolm, Staatssekretärin für Jugend & Zivildienst, am Mittwoch bei der Präsentation der Zivildienst-Zahlen für das erste Halbjahr des Jahres an. Aktuell werde die Neuerung in Abstimmung mit dem Verteidigungsministerium geprüft.

ÖSTERREICH. "Der Zivildienst ist ein Dienst für den Staat, das heißt aber nicht, dass der Staat nicht dafür sorgen muss, dass die Voraussetzungen, das Umfeld und die Chancen für die Zivildiener immer besser werden", so Plakolm. Aus diesem Grund soll unter gewissen Bedingungen künftig eine Etappenlösung mit dem Einvernehmen der Einrichtung vereinbar sein. Die Regelung soll dann etwa in kleineren Familienbetrieben oder bei der Saisonarbeit greifen.

Am 12. Juli 2023 gab Staatssekretärin Claudia Plakolm gemeinsam mit Zivildienern aus dem Bereich der Pflege eine Pressekonferenz zu Neuerungen im Zivildienst. | Foto: BKA/Christopher Dunker
  • Am 12. Juli 2023 gab Staatssekretärin Claudia Plakolm gemeinsam mit Zivildienern aus dem Bereich der Pflege eine Pressekonferenz zu Neuerungen im Zivildienst.
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Zivildienst bei Pflege-Ausbildung anrechenbar

Eine weitere Neuerung im Zivildienst beschloss das Parlament erst vor wenigen Tagen. Im Zuge der Pflegereform können Zivildiener bereits während ihres Staatsdienstes mit der neuen Grundausbildung "Pflege" eine Basisausbildung in dem Bereich absolvieren. Das sogenannte UBV-Modell (Unterstützung in der Basisverordnung) besteht aus einem theoretischen (100 Unterrichtseinheiten) und einem praktischen Teil (40 Stunden) inklusive Abschlussprüfungen.

Dadurch soll der Zivildienst weiter aufgewertet werden. So könne das UBV-Modell auf Ausbildungen im Bereich der Pflege angerechnet werden. Hierzu zähle etwa auch die neue Pflegelehre. Zudem verspricht man sich davon eine Entlastung der Pflegekräfte. 

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Plakolm fasste die Vorteile der Neuerungen zusammen:

"Mit der neuen Grundausbildung ‚Pflege‘ schlagen wir gleich drei Fliegen mit einer Klappe: DieZivildiener bekommen wichtiges Handwerkszeug für ihre wertvolle Aufgabe mit Menschen und eignen sich zusätzliches Wissen an, sie können den Pflegeprofis Basisaufgaben abnehmen und diese so entlasten. Außerdem wird der Zivildienst deutlich aufgewertet, weil er auf spätere Pflegeausbildungen angerechnet werden kann."

Bedarf zu 87 Prozent gedeckt

Im ersten Halbjahr des Jahres wurden 5.446 junge Männer den Einrichtungen zugewiesen, damit konnte die Anzahl im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 6,2 Prozent erhöht werden. Das größte und beliebteste Einsatzgebiet ist das Rettungswesen. 43 Prozent der Zivildiener wurden zu Einrichtungen im Rettungswesen zugewiesen, jeder Vierte zur Sozial- und Behindertenhilfe, rund 12 Prozent zur Altenbetreuung und knapp neun Prozent zu Krankenanstalten.

Trotz geburtenschwacher Jahrgänge, der großen Zahl an Untauglichen in den letzten Jahren und der alternativen Freiwilligendienste konnte der Bedarf an Zivildienern im ersten Halbjahr zu 87 Prozent gedeckt werden.

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