Sommerurlaub
Was nach Österreich eingeführt werden darf – und was nicht
- Der Sommerurlaub steht für viele vor der Tür – doch wer unbeschwert reisen will, sollte sich gut informieren: Das Bundesministerium für Finanzen erklärt in einer Aussendung vom Montag, welche Waren nach Österreich eingeführt werden dürfen, welche Mengen erlaubt sind und wo strenge Verbote oder Einschränkungen gelten.
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Der Sommerurlaub steht für viele vor der Tür – doch wer unbeschwert reisen will, sollte sich gut informieren: Das Bundesministerium für Finanzen erklärt in einer Aussendung vom Montag, welche Waren nach Österreich eingeführt werden dürfen, welche Mengen erlaubt sind und wo strenge Verbote oder Einschränkungen gelten.
ÖSTERREICH. Die Sommerferien haben vielerorts bereits begonnen, und für einige Österreicherinnen und Österreicher beginnt damit die schönste Zeit des Jahres. Doch damit der wohlverdiente Urlaub nicht an der Zollkontrolle endet, rät Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) zu einer frühzeitigen Information über die geltenden Einfuhrbestimmungen: "Ein Blick auf die Vorschriften spart Ärger und oft auch viel Geld. Wer sich vorab schlau macht, reist entspannter, kommt sorgenfrei nach Hause und schützt gleichzeitig Mensch, Tier und Umwelt." In einer Aussendung des Bundesministeriums für Finanzen wird erklärt, was erlaubt ist und was nicht.
Allein im Jahr 2024 wurden rund 73.000 gefälschte Artikel mit einem geschätzten Warenwert von 38 Millionen Euro sichergestellt. Das schützt nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Konsumentinnen und Konsumenten. Laut Günther Ofner, Vorstand der Flughafen Wien AG, ist Sicherheit das Ergebnis exzellenter Teamarbeit:
"Schmuggler haben es an unserem Flughafen schwer. Die zahlreichen Drogenaufgriffe, insbesondere bei Flügen aus Bangkok, zeigen, wie wachsam unsere Kontrollorgane sind. Mein besonderer Dank gilt den Zoll-Mitarbeitern – sowohl den menschlichen als auch den vierbeinigen."
Was innerhalb der EU gilt
Grundsätzlich dürfen Reisende innerhalb der Europäischen Union Waren für den Eigenbedarf ohne Zölle oder Abgaben mitführen. Allerdings gelten für bestimmte Warengruppen wie Tabak und Alkohol klare Richtmengen. Für Tabakwaren sind das pro Person 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, ein Kilogramm Rauchtabak oder 800 Tabaksticks. Bei alkoholischen Getränken dürfen 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Alkoholika mit bis zu 22 Volumenprozent, 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier mitgenommen werden. Wichtig ist, dass die Waren nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt sind. Die Einhaltung dieser Mengen wird durch stichprobenartige Kontrollen überprüft.
- Mehrere Stangen Zigaretten wurden entwendet.
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Drittstaaten: Strenge Regeln bei der Einreise
Wer aus einem Nicht-EU-Land nach Österreich zurückkehrt, muss deutlich strengere Vorschriften beachten. Für Tabakwaren gilt: Erwachsene dürfen entweder 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak einführen – auch anteilige Kombinationen sind erlaubt.
Bei Alkohol liegt die Freimenge bei 1 Liter mit mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Litern mit weniger als 22 Volumenprozent, zusätzlich sind 4 Liter nicht schäumender Wein und 16 Liter Bier erlaubt. Für andere Waren gilt eine Wertgrenze von 430 Euro bei Flugreisen und 300 Euro bei Landreisen. Bei Kindern unter 15 Jahren liegt die Freigrenze unabhängig vom Verkehrsmittel bei 150 Euro. Wird diese Grenze überschritten, fallen unter Umständen Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuern an. Für Waren bis 700 Euro kann eine pauschale Verzollung in Höhe von 2,5 Prozent in Anspruch genommen werden (Tabakwaren ausgenommen).
Wer mit 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln – dazu zählen auch Schecks, Goldmünzen oder Barren – in die EU ein- oder ausreist, ist verpflichtet, diese schriftlich anzumelden. Genauere Informationen zur Bargeldregelung stellt das Bundesministerium für Finanzen (BMF) auf seiner Website zur Verfügung.
- Wer mit 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln – dazu zählen auch Schecks, Goldmünzen oder Barren – in die EU ein- oder ausreist, ist verpflichtet, diese schriftlich anzumelden.
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Artenschutz ernst nehmen
Viele beliebte Urlaubsmitbringsel fallen unter die Artenschutzbestimmungen und dürfen nur in kleinen Mengen oder gar nicht eingeführt werden. So sind beispielsweise maximal 125 Gramm Kaviar pro Person erlaubt – vorausgesetzt, er ist in einem gekennzeichneten Behälter verpackt. Auch die Mitnahme von Produkten aus Krokodilhäuten, Seepferdchen, Fechterschnecken oder Riesenmuscheln ist stark eingeschränkt. Bei Verstößen drohen nicht nur Strafen, sondern auch die Beschlagnahme der Mitbringsel durch den Zoll.
Tiere auf Reisen: Nur mit gültigen Papieren
Für Reisen mit Haustieren innerhalb der EU dürfen pro Person bis zu fünf Heimtiere (Hund, Katze, Frettchen) mitgeführt werden – vorausgesetzt, jedes Tier verfügt über einen EU-Heimtierausweis.
- Für Reisen mit Haustieren innerhalb der EU dürfen pro Person bis zu fünf Heimtiere (Hund, Katze, Frettchen) mitgeführt werden – vorausgesetzt, jedes Tier verfügt über einen EU-Heimtierausweis.
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Für viele Heimtiere wie tropische Zierfische, Reptilien, Amphibien, Vögel (außer Geflügel), Nager, Hasen und wirbellose Tiere (ausgenommen Bienen, Hummeln, Weich- und Krebstiere) gelten innerhalb der EU aktuell keine Beschränkungen, solange sie nicht zu Handels- oder Nahrungszwecken transportiert werden. Bei Tieren aus Drittstaaten ist eine Tiergesundheitsbescheinigung erforderlich. Die Mitnahme muss immer privat erfolgen und darf nicht gewerblichen Zwecken dienen. Wer die tiergesundheitlichen Vorgaben missachtet, riskiert kostenpflichtige Quarantäne oder Rücksendung des Tieres – die Kosten können mehrere Tausend Euro betragen.
Vorsicht bei tierischen Lebensmitteln
Besonders strenge Einfuhrverbote gelten zum Schutz vor gefährlichen Tierseuchen wie der Maul- und Klauenseuche. Innerhalb der EU dürfen geringe Mengen an Fleisch, Milch, Eiern oder Fischprodukten für den Eigenbedarf mitgeführt werden. Aus Nicht-EU-Staaten ist die Einfuhr dieser Produkte jedoch in den meisten Fällen verboten – mit wenigen Ausnahmen wie etwa Honig (bis zu 2 Kilogramm), Säuglingsnahrung oder Heimtierfutter (jeweils bis zu 2 Kilogramm). Werden verbotene oder zu große Mengen eingeführt, werden diese vom Zoll beschlagnahmt und auf Kosten der Reisenden vernichtet.
Pflanzen und Saatgut
Innerhalb der EU ist die Mitnahme von Pflanzen und pflanzlichen Produkten uneingeschränkt erlaubt. Bei der Einfuhr aus Drittstaaten unterliegen viele Pflanzenarten jedoch einer Kontrollpflicht oder sind vollständig verboten. Besonders problematisch ist die unkontrollierte Einfuhr von Pflanzenmaterial, da hierdurch Schädlinge und Pflanzenkrankheiten eingeschleppt werden können. Auch in diesen Fällen müssen Reisende mit Beschlagnahme und Entsorgung auf eigene Kosten rechnen.
- Der Sommerurlaub steht für viele vor der Tür – doch wer unbeschwert reisen will, sollte sich gut informieren: Das Bundesministerium für Finanzen erklärt in einer Aussendung vom Montag, welche Waren nach Österreich eingeführt werden dürfen, welche Mengen erlaubt sind und wo strenge Verbote oder Einschränkungen gelten.
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Gut informiert in den Urlaub
Um böse Überraschungen bei der Rückkehr zu vermeiden, empfiehlt das BMF allen Reisenden, sich vor Urlaubsantritt umfassend über die geltenden Einfuhrbestimmungen zu informieren. Weitere Informationen zu einzelnen Warengruppen, Mengenlimits und Sonderregelungen sind unter hier abrufbar.
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