Tourismusministerin Köstinger
Gastgärtenförderung kann ab sofort beantragt werden
Am 19. Mai darf die Gastronomie in ganz Österreich wieder öffnen. Ab heute, Freitag, können Betriebe die sogenannte Gastgärtenförderung beantragen.
ÖSTERREICH. Gästegruppen dürfen ab dem 19. Mai im Außenbereich größer sein als im Innenbereich. Erlaubt sind in Schanigärten an einem Tisch zehn Personen plus Kinder, im Innenbereich maximal vier Personen. Um Betriebe dabei zu unterstützen, dafür notwendige Investitionen zu tätigen, ist die Antragstellung für eine Sonderförderung des Tourismusministeriums ab heute, Freitag, möglich.
Insgesamt 10 Millionen Euro
Insgesamt stehen 10 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Gastgärtenförderung werden Investitionen und ergänzende Sachaufwendungen, wie Schanigärten und Gastraumausstattungen ab 5.000 Euro, mit einem Zuschuss von 20 Prozent gefördert. Gefördert werden alle Investitionen, die es zur Schaffung eines attraktiven Außenangebotes braucht und auch begleitende Maßnahmen wie etwa Fassadengestaltungen, Beschattungen oder die Schaffung barrierefreier Zugänge, die nach Antragstellung umgesetzt, bezahlt und vor dem 31.12.2021 abgeschlossen werden.
Die Abwicklung erfolgt über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT). „Die Förderung unterstützt die bessere Ausstattung, die Vergrößerung und Attraktivierung von Gastgärten“, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. „Damit sollen coronasichere Gärten entstehen.“
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