Entlastungspaket
KMUs und Start-ups sollen von Entbürokratisierung profitieren
- Die Bundesregierung hat am Donnerstag ein Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung in Koordinierung geschickt. (Symbolfoto)
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Die Bundesregierung plant eine Anpassung der Buchführungsgrenzen. Gleichzeitig will sie mit einem neuen Aktivierungswahlrecht den Wirtschaftsstandort stärken und KMUs sowie Start-ups fördern.
ÖSTERREICH. Die Bundesregierung hat am Donnerstag ein Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung im Rahmen der Umsetzung des Regierungsprogramms vorgestellt. Mit einer Anhebung der Buchführungsgrenze auf eine Million Euro sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Österreich entlastet werden.
Gleichzeitig soll das Aktivierungswahlrecht für immaterielle Vermögenswerte sicherstellen, dass die Innovationskraft heimischer Betriebe besser in der Bilanz abgebildet werden kann. Davon sollen insbesondere auch Start-ups profitieren.
Bilanzierung im Sinne der Betriebe
„Mir ist wichtig, dass Unternehmen ihre selbst geschaffenen Ideen, in die viel Zeit und Energie gesteckt wurden, auch entsprechend positiv in ihrer Bilanz darstellen können. Gleichzeitig möchte ich durch die Anpassung der Schwellenwerte für die Buchführungsgrenzen für Entlastung der Betriebe sorgen", betont Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ).
- "Diese Novelle ist eine entscheidende legistische Maßnahme, um unsere KMU und innovativen Start-ups gezielt zu unterstützen", so Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ).
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Im Unternehmensgesetzbuch (UGB) und in der Bundesabgabenordnung (BAO) sind die Schwellenwerte für die Buchführungspflicht seit fast zwei Jahrzehnten unverändert. Viele Betriebe mussten daher eine aufwendige Bilanzierungspflicht erfüllen. Grund dafür waren Inflation und Preissteigerungen, ohne tatsächliches Wachstum für die Unternehmen.
Genau hier soll nun Abhilfe geschaffen werden: Die Umsatzgrenze soll von derzeit 700.000 Euro auf eine Million Euro erhöht werden. Sporrer ergänzt: „Mit dieser Erhöhung stellen wir sicher, dass KMU nicht allein durch steigende Preise in strengere Bilanzierungspflichten kommen, ohne tatsächlich gewachsen zu sein. Damit reagieren wir auf eine dringliche Forderung heimischer Unternehmen."
Mehr Chancen auf Investorenkapital
Neben der Umsatzgrenze soll sich auch das Aktivierungswahlrecht laut Paragraf 197 Absatz 2 im UGB ändern. Dadurch sollen Innovationsleistungen sichtbarer werden, die Eigenkapitalbasis gestärkt und die Bonität gegenüber Banken verbessert werden. Zudem könnten Investorinnen und Investoren den Wert junger Unternehmen künftig leichter einschätzen, was den Zugang zu Kapital erleichtern soll.
Darüber hinaus sieht die Novelle die Umsetzung eines EU-Omnibus-Rechtsakts zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Damit sollen auch in diesem Bereich bürokratische Anforderungen reduziert werden. Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen den Ministerien. Wann die neuen Regelungen tatsächlich in Kraft treten, ist noch offen.
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