Servicepauschale
Mobilfunkanbieter dürfen Kunden nicht kündigen

Telekomanbieter sind nicht berechtigt, bestehende Verträge im Falle einer Rückforderung der Servicepauschale zu kündigen. | Foto:  NordWood Themes/Unsplash
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  • Telekomanbieter sind nicht berechtigt, bestehende Verträge im Falle einer Rückforderung der Servicepauschale zu kündigen.
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Nach ersten erfolgreichen, aber nicht rechtskräftigen Klagen gegen Telekommunikationsanbieter wegen der Servicepauschale sind Anbieter dazu übergangen, bestehende Verträge zu kündigen, wenn Kunden und Kundinnen die Servicepauschale zurückfordern. Laut dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) sei das aber nicht rechtens.

ÖSTERREICH. Sechs Kunden haben gegen die Servicepauschale der Mobilfunkbetreiber A1 und Magenta geklagt und vor Gericht gewonnen. Diese Mobilfunkbetreiber müssen die Servicepauschale rückerstatten. Ein Fall ist bereits rechtskräftig, in den anderen läuft noch die Berufungsfrist, wie am Montag berichtet wurde.

Mobilfunk-Anbieter müssen Servicepauschale zurückzahlen

Der VKI weist am Mittwoch auf ein Urteil des Bezirksgerichtes für Handelssachen (BGHS) in Wien hin, wonach der Telekom-Anbieter aber nicht berechtigt ist, bestehende Verträge im Falle einer Rückforderung der Servicepauschale zu kündigen. "So war T-Mobile dazu übergegangen, Kund:innen, die eine Rückzahlung der Servicepauschale forderten, den Vertrag aufzukündigen. Eine unzulässige Vorgehensweise, urteilt das BGHS. Vielmehr müssen die Anbieter auch in Zukunft auf die Servicepauschale verzichten".

Die Urteile haben laut VKI Signalwirkung für die ganze Branche. | Foto: MEV
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30 Jahre 

Nach den Urteilen gilt die Rückzahlungspflicht auch für länger zurückliegende Zahlungen. Dadurch, dass die Einhebung der Servicepauschale auf einer unwirksamen Klausel beruhte, sind entsprechende Zahlungen durch Kund:innen rechtsgrundlos erfolgt und können somit 30 Jahre lang zurückgefordert werden, betonte der VKI. 

Servicepauschale seit 2011

Nachdem der Oberste Gerichtshof vor eineinhalb Jahren eine ähnliche Abgabe bei Fitnessstudios gekippt hatte, flammte auch die Diskussion um die Servicepauschale beim Mobilfunk wieder auf. Jahrelang war die Servicepauschale ein Fixpunkt auf der Handyrechnung, jetzt könnten den Mobilfunkanbietern Rückzahlungen drohen und das könnte für die Netzanbieter enorm teuer werden. Seit 2011 heben Mobilfunker die sogenannte Servicepauschale ein. Konsumentenschützer kritisierten immer wieder, dass es nicht klar ist, wofür man die Gebühr eigentlich zahlen muss, und der Konsument nicht ausreichend darüber informiert wird. 

Für die Provider wurde die verhasste Gebühr bei den meisten Neuverträgen seit Februar abgeschafft bzw. in ein höheres Monatsentgelt überführt. Bestandskunden bezahlen die jährliche Pauschalgebühr aber noch immer.

„Beim Großteil der Mobilfunker hat die Abschaffung der Pauschale vielmehr zu einer Reduktion der Kosten geführt“, so das Portal. | Foto: Pixabay
  • „Beim Großteil der Mobilfunker hat die Abschaffung der Pauschale vielmehr zu einer Reduktion der Kosten geführt“, so das Portal.
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Preissenkungen nach Ende der Servicepauschale

Dass die Tarife damit um zwei bis drei Euro gestiegen sein sollen, kann das Preisvergleichsportal tarife.at nicht bestätigen: "Entgegen der bisherigen Annahme zeigt die tarife.at Analyse, dass der Tarifanstieg durch den Wegfall der Servicepauschale lediglich eine Minderheit der Anbieter betrifft. Beim Großteil der Mobilfunker hat die Abschaffung vielmehr zu einer Reduktion der Kosten geführt, teilte tarife.at in einer Mitteilung mit. Lediglich bei Magenta und Red Bull MOBILE sei die Belastung gestiegen.

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