Kein österreichisches Gesetz
Modefirmen können neue Kleidung weiterhin straffrei vernichten
- Genau solche Berge an weggeworfenem Gewand soll es nicht mehr geben. (Symbolbild)
- Foto: smarterpix
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Das Vernichtungsverbot für Modekonzerne gilt europaweit. In Österreich werden die Unternehmen, die es ignorieren, aber nicht gestraft. Das entsprechende, eigene Gesetz fehlt.
ÖSTERREICH. In der EU dürfen große Modekonzerne unverkaufte Kleidung und Schuhe nicht mehr vernichten. Ziel ist es, die Tonnen an Wegwerf-Mode zu verringern. Die Unternehmen sollen ihre Ware lieber doch verkaufen oder spenden, anstatt sie auf den wachsenden Müllberg zu werfen.
Sowohl die Herstellung als auch die Entsorgung der Kleidungsstücke beziehungsweise Schuhe stellen ein massives Umweltproblem dar. Das EU-Vernichtungsverbot soll dem entgegenwirken. Für kleinere Betriebe tritt es später in Kraft.
Keine Strafen in Österreich
Die EU-Vorschrift ist zwar mit Sonntag, 19. Juli, in Kraft getreten. Sie gilt natürlich auch in Österreich. Hierzulande ist sie aber wirkungslos. Die betreffenden Firmen werden nicht gestraft. Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) hat das entsprechende nationale Gesetz nämlich noch nicht vorgelegt, darin muss er die drohenden Strafen festlegen.
- Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) ist in Sachen EU-Vernichtungsverbot säumig.
- Foto: Martin Baumgartner
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Greenpeace fordert Totschnig daher auf, das Gesetz schnell nachzureichen. Außerdem hat die Umweltschutzorganisation angekündigt, eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission einzureichen. Greenpeace schätzt, dass allein 2021 rund 4,6 Millionen Kilogramm neuwertige Kleidung und Schuhe im Wert von 155 Millionen Euro in Österreich im Müll gelandet sind.
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