Grundversorgung
Wie man weniger Geld für Energiepreis zahlt

Musterbiref ausfüllen und sich auf den Grundversorgungstarif berufen! | Foto: Pixabay
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Angesichts der horrenden Energiepreise ruft der Verbraucherschutzverein (VSV) seine Mitglieder – VerbraucherInnen und KleinunternehmerInnen  dazu auf, sich bei überzogenen Preisen auf die Grundversorgung zu berufen und unterstützt  sie bei ihrer Antragstellung. Wir erklären, wie das auch für Nicht-Mitglieder geht, und wie man zusätzlich bei Preiserhöhungen bei rechtzeitigem Widerspruch dem neuen Energiepreis drei Monate lang entkommen kann.

ÖSTERREICH. Die Haushaltsenergiepreise steigen weiter und lagen zuletzt bei 40 Prozent über dem Vorjahr. Verbraucherschützer bieten jetzt Selbsthilfe gegen die explodierenden Energiepreise an. Denn: Staatliche Hilfen seien Einmalaktionen, die unter "irreführender PR" präsentiert werden, ärgert sich der Verein VSV in einer Aussendung. Die "Strompreisbremse" sei in Wahrheit ja keine Preisbremse  – die Preise würden weiter steigen – sondern eine Subvention für die Energielieferanten.

Gesetzliche Grundversorgung einkommensunabhängig 

Der Verbraucherschutzverein weist auf eine Möglichkeit hin, wie man diese horrenden Preise selbst dämpfen kann, nämlich über die gesetzlich verordnete Grundversorgung. "Da sind Ersparnisse von rund 1.000 Euro pro Jahr und mehr drinnen", meint Peter Kolba, Obmann des VSV. Der Hintergrund: Jeder Gas- und Strom-Anbieter müsse, egal ob im Internet oder sonst wo, seine Tarife für die Grundversorgung veröffentlichen – auf diese muss man die Anbieter dann "festnageln".

So erspart man sich das Geld 

Aber wie genau geht das? Laut Gesetzgeber können sich Konsumentinnen und Konsumenten – auch Kleinunternehmer – bei Preisen für Strom und Gas gegenüber Lieferanten (den eigenen Anbietern oder bei einem Anbieterwechsel) auf die "Grundversorgung" berufen, gemäß § 77 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz. Mit einem entsprechenden Schreiben an den Anbieter müsse dieser reagieren und den Preis herabsetzen. Kolba führt gegenüber den RegionalMedien Austria aus:

"Der Bundesgesetzgeber sieht keine Beschränkungen vor; jeder Verbraucher oder Kleinunternehmer kann darauf bestehen, zu Preisen der Grundversorgung beliefert zu werden, egal, wie hoch das Einkommen ist".

Hier geht es zum Musterbrief für den Antrag auf einen Grundversorgungstarif

Beim Verbund etwa könne man auf diese Weise statt 40 Cent pro Kilowattstunde auf nur 15 Cent pro Kilowattstunde kommen, führt Kolba aus. Den Antrag stellt man auf der Seite der E-Control unter "Musterbirefe". Weigert sich der Anbieter, könne man bei der E-Control Beschwerde einlegen, erklärt Kolba.  

Wer sich nicht selbst damit beschäftigen kann oder will: Der VSV zeigt seinen Mitgliedern konkret, wie und wo man diese Grundversorgung am besten beantragt bzw. übernimmt auch wichtige Schritte. Bei einer VSV-Mitgliedsgebühr von 35 Euro im Jahr könne man sich da viel Geld ersparen, meint Kolba.

Änderung des Energiepreises widersprechen

Achtung: Wenn dein Strom- oder Gasanbieter eine Preisänderung ankündigt, hast du innerhalb einer angegebenen Frist die Möglichkeit, dieser Preiserhöhung zu widersprechen. Du zahlst dann drei Monate lang deinen bisherigen Preis und dein Vertrag mit diesem Strom- oder Gasanbieter endet nach drei Monaten. Wichtig: Kümmere dich rasch um einen Vertrag bei einem anderen Anbieter, um dir eine ununterbrochene Strom- bzw. Gasversorgung zu sichern!

Hier geht es zu dem Musterbrief für Widerspruch bei Preisänderungen.

Zur Grundversorgung heißt es übrigens auf der Seite der e-Control:
Sie können sich gegenüber jedem Strom- bzw. Gasanbieter auf die sogenannte Grundversorgung berufen. Dieser muss Sie dann mit Energie beliefern und Ihre Anlage darf nicht abgeschaltet werden, solange Sie die Rechnungen aus der Grundversorgung und die Rechnungen für die Netznutzung bezahlen. Sie können sich bei Ihrem derzeitigen Anbieter auf die Grundversorgung berufen oder gegenüber jedem anderen Anbieter, der an Ihrer Adresse Strom bzw. Gas liefert. Im Fall der Grundversorgung gilt nämlich eine Verpflichtung zum Vertragsabschluss (d.h. eine "Pflicht zur Grundversorgung"). Sie dürfen als Kunde also nicht abgelehnt werden, und zwar auch dann nicht, wenn Sie bei diesem Unternehmen noch offene Forderungen haben.

Wenn Sie sich gegenüber einem Lieferanten auf die Grundversorgung berufen, ist auch der Netzbetreiber verpflichtet, die Netzdienstleistung zu erbringen und damit Ihre Belieferung mit Energie zu ermöglichen. Wenn Sie bereits abgeschaltet wurden, müssen Sie daher rasch wieder eingeschaltet werden.

Sie zahlen bei der Grundversorgung für Strom oder Gas genauso viel, wie die meisten anderen Kunden bei diesem Anbieter bezahlen – also nicht mehr, aber auch nicht weniger. Jeder Lieferant muss im Internet auf seiner Webseite den Grundversorgungstarif veröffentlichen.

Falls Sie pünktlich zahlen, muss Ihr Energieanbieter und Ihr Netzbetreiber Ihnen die Kaution (wenn Sie eine Kaution geleistet haben) nach sechs Monaten zurückzahlen und er darf keine Vorauszahlung mehr verlangen. 

Ringen um Gaspreisdeckel

Die 27 Staats- und Regierungschefs der EU, darunter Kanzler Karl Nehammer (ÖVP), beschäftigten sich in Prag bei einem informellen Gipfel mit einem Gaspreisdeckel als Maßnahme gegen die hohen Energiepreise. 15 EU-Staaten haben zuletzt gefordert, sowohl den Preis im europäischen Großhandel zu deckeln, als auch den Preis für Importe. Vor allem Österreich stemmt sich aus Sorge um die Versorgungssicherheit dagegen. 

Damit in den nächsten Monat Energie gespart werden kann, müssen auch die Bundeskultureinrichtungen ihren Beitrag leisten. 

Hier geht es zum VSV

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