Post muss Wechsel der Briefkästen blechen

Der gesetzliche Austausch von Hausbrieffächern kostet den Wohnenden nichts.

Mit der Liberalisierung des Marktes hat die EU für mehr Offenheit von der Landesgrenze bis zur Haustür gesorgt. Das zeigt aktuell der verpflichtende Austausch von Hausbrieffachanlagen in Wohnhäusern. Mit 31. Dezember 2012 muss dieser abgeschlossen und damit nebst dem herkömmlichen Postzubringer auch privaten Briefzustellern der Zutritt möglich sein. Während neue Wohnungen bereits den Richtlinien entsprechen und lediglich ein Austausch der Schlösser von Nöten ist, steht im Falle älterer Wohnhäuser ein kompletter Austausch an. – Eine kostspielige Angelegenheit, für die allein die Post AG aufkommen muss, wie der Verfassungsgerichtshof Österreich nach starkem Protestverhalten der Post AG nun entschieden hat.

Wissen schützt
Dass einige Vermieter die Situation mit einer kleinen, feinen, zusätzlichen Einnahmequelle verwechseln könnten, davor warnt Hans Heinz Plaschka von der Mietervereinigung, der sich sorgenvoll an die WOCHE wandte: „Mich haben schon mehr als 20 Leute angerufen, die mir erzählt haben, dass sie 15 bis 32 Euro bezahlen müssen, wenn sie ihre Hausbrieffächer getauscht haben wollen“, verweist er darauf, dass Mieter nicht einen Cent für die Umstellung bezahlen müssen.

GUT ZU WISSEN:
Im Hintergrund: Vor mehr als 40 Jahren hat die Post Hausbrieffächer angeschafft, deren Schlüssel, abseits der Mieter, nur die Briefträger bekamen. Mit dieser Innovation entfiel für Briefträger die Austragung der Briefe von Tür zu Tür.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs: Die Österreichische Post AG muss bis zum 31. Dezember 2012 den Austausch der (alten) Briefkästen zu neuen Hausbrieffachanlagen organisieren und (vor-)finanzieren.
Hauseigentümer trifft keine Austauschverpflichtung bzw. werden nicht für die Kosten dieses Austausches herangezogen.

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