Florale Grüße zu 100 Jahren Frauenwahlrecht

Seniorenring und DL Akitiv bei einem spontanen Treffen. | Foto: KK
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DEUTSCHLANDSBERG. „Der Frühling duftet“ unter diesem besonderen Motto war Seniorenring Obfrau Josefine Pfäffli und ihr Team auch dieses Jahr mit Blumengrüßen im Bezirk Deutschlandsberg unterwegs.
Da der Valentinstag heuer mit dem Aschermittwoch, dem Beginn der Fastenzeit, zusammen fiel, hat man sich mit Hyazinthen besondere Blumengeschenke für die Damenwelt einfallen lassen. Mit dem herrlichen Duft der Blumen wollte man daran erinnern, dass trotz der schneereichen Tage der Frühling nicht mehr weit ist. „ Wir möchten, dass mit diesen Boten ein bisschen Vorfreude in die Wohnzimmer einziehen wird,“ so die Obfrau Josefine Pfäffli.
Nach vielen Gesprächen und einem Fußmarsch, führte der Weg zum Buschenschank Jud.
Genau dort kam es zum Treffen mit Vertretern von DL-Aktiv.

100 Jahre Wahlrecht für Frauen

Bei bester Stimmung und den bekannt guten regionalen Schmankerln diskutierten unter anderem Stadtrat Harald Lederer mit der Obfrau Ruth Siegel gerade über das allgemeine Frauenwahlrecht, das in Österreich vor 100 Jahren eingeführt wurde.
„Diesem Ereignis wird viel zu wenig Aufmerksamkeit entgegengebracht“, so Siegel und ergänzt,“ denn bis zum Erlangen dieses Rechtes war es ein langer steiniger Weg unserer weiblichen Vorfahren." Interessant ist auch, dass Russland 1917, Deutschland wie Österreich 1918, die Türkei 1934, Italien 1946, die Schweiz 1971 und als letztes westeuropäisches Land erst 1984 Lichtenstein das aktive und passive Wahlrecht für Frauen einführten.

Es war und ist ein langer Weg

Erst seit 2015 dürfen Frauen in Saudi Arabien, in extra Räumen, sofern sie einen Personalausweis besitzen, was bei vielen nicht zutrifft, das Wahlrecht ausüben.
In Großbritannien setzten sich die sogenannten Suffragetten für Frauenrechte ein, eine Minderheit dieser war als weltweite Ausnahme auch gewaltbereit. Es kam zu Brandstiftungen und Angriffen auf Abgeordnete, bei Verhaftungen zum Hungerstreik
Ansonsten bedienten sich die Frauen klassischer Kampfelemente wie Petitionen und dergleichen, nur selten kam es zu Ausschreitungen.
Heute erscheinen uns so manche antifeministischen Argumente kurios. So befürchtete man, dass es innerhalb der Ehepartner durch das Frauenwahlrecht zu Differenzen kommen könnte, daher durften in manchen Ländern nur ledige oder verwitwete Frauen wählen. In anderen wurden nur verheiratete Mütter zur Wahl akzeptiert, sie galten als „wertvoller“ als kinderlose. Anderswo mussten Frauen eine bestimmte Schulbildung nachweisen, um wählen zu dürfen.
„Dem Erlangen dieses Wahlrechtes ging also ein sehr langer Kampf der Frauenbewegung voraus, der schon im 18. Jahrhundert begann. Daher ist es unverständlich, dass viele von diesem so hart erkämpften Recht nicht Gebrauch machen“, so Siegel abschließend.

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