Gratwein-Straßengel
Ab 1.1. gibt's Förderungen und Erhöhungen
Mit dem 1.1.2019 fallen in Gratwein-Straßengel neue Förderungen, aber auch Erhöhungen an.
Geförderte Projekte
So werden etwa die Ausbildungs- und Prüfungskosten für Tagesmütter beziehungsweise -väter neu mit bis zu 1.200 Euro, auf drei Jahre berechnet, gefördert. Wobei für jedes begonnene Betriebsjahr ein Teilbetrag von maximal 400 Euro gebührt wird. Um Arbeitsplätze zu schaffen, wurden neue Förderrichtlinien beschlossen. Diese gelten für Unternehmen, die ihren Sitz in der Marktgemeinde haben, seit fünf Jahren hier ansässig sind und der Kommunalsteuerpflicht unterliegen. Die Höhe beträgt für bis zu fünf zusätzlich geschaffene Arbeitsplätze 40 Prozent der für die jeweils neuen Dienstnehmer geleisteten Kommunalsteuerbeträge.
Gebühren erhöhen sich
Zur Erhöhung kommt es bei den Bewohnern bei den Kanal- und Wassergebühren, die im Rahmen der Wasserleitungsordnung, Wassergebührenordnung und Kanalabgabenordnung in der Gemeinderatssitzung neu beschlossen wurde: Ab dem 1.1.2019 werden die Gebühren erhöht – eine vom Land Steiermark vorgeschriebene Gebührenvereinheitlichung, die als Voraussetzung für eine weitere Gewährung von Förderungen seitens des Landes für Wasser- bzw. Kanalbau vorgeschrieben sind. Dabei sind die Ortsteile unterschiedlich betroffen, Gratwein etwa mit bis zu 40 Prozent am stärksten. "Das hat die SPÖ gemeinsam mit den Grünen in der letzten Gemeinderatssitzung beschlossen. Wenig überraschend ist, dass dieses ‚Weihnachtsgeschenk‘ bisher von der Gemeinde der Bevölkerung noch nicht mitgeteilt worden ist", lässt die ÖVP wissen und meint damit, dass den Fusionsgemeinden die Vereinheitlichung der Gebühren zwar vorgegeben wird, das Gemeindeamt aber selbst die Höhe diskutiert. "Erstaunlich ist dies vor allem, weil die Altgemeinden, wie gesetzlich vorgeschrieben, in diesem Bereich kostendeckende Gebühren hatten (Anm. d. Redaktion: mit Ausnahme von Eisbach)."
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