Eine Kaution für den Krippen-Wartelistenplatz
GRATKORN: Erst kürzlich hat die WOCHE über die Mangelware Kinderkrippe berichtet und dass die Grünen-Landtagsabgeordnete Lara Köck "mehr Tempo beim Ausbau der Kinderbetreuungsplätze" fordert.
Das sorgte bei den WOCHE-Lesern für Diskussionsstoff. Eine Mutter sprach nicht nur von organisatorischen Hürden, sondern auch von einer speziell finanziellen: von einer "Kaution", damit das Kind auf einer Warteliste für einen Kinderkrippenplatz in Gratkorn steht. Die WOCHE hat nachgefragt.
Probleme bei Organisation
"Ja, das stimmt. Es gibt eine Kaution von 100 Euro für einen Wartelistenplatz", bestätigt Stephanie Kabon, Ausschussvorsitzende für Familie, Soziales, Gesundheit und Jugend in Gratkorn. Und das habe, sagt sie, auch einen Grund: "Früher hatte die Gemeinde Anmeldungen ohne Ende. Beim Antritt fehlte aber immer eine Handvoll Kinder, was natürlich zu Problemen mit der gesamten Organisation führte." Seit die besagte Kaution eingeführt wurde, habe sich die Anzahl der Anmeldungen deutlich reduziert.
Geld kommt retour
"Dort, wo Plätze rar sind, können Eltern im Vorhinein deshalb vorher bewusst überlegen, ob die Betreuung überhaupt notwendig ist", sagt Kabon und verweist darauf, dass sich Gratkorn dieses Kautionssystem von Nachbargemeinden wie etwa Gratwein-Straßengel abgeschaut hat. (Anm. d. Red.: Auf Nachfrage erhält die WOCHE die Antwort, dass es keine Kaution für Wartelisten gibt.) Ein Trostpflaster hat die Angelegenheit: Das Geld kommt wieder zurück, wenn Eltern von der Anmeldung zurücktreten. Oder sie wird im Falle einer Aufnahme von der ersten Monatsrate abgezogen. "Als Gemeinde ist man dafür verantwortlich, dass genug Plätze zur Verfügung gestellt werden. Als Zuzugsgemeinde, wie Gratkorn es ist, ist es aber immer schwer abzuschätzen, wie viele Plätze gebraucht werden", sagt Kabon. Für 2019/2020 habe Gratkorn, versichert sie, aber schon gut vorgeplant.
"Rechtlich kompliziert"
Für Rechtsanwalt Wolfgang Klasnic ist das Verfahren mit einer Kaution für einen Wartelistenplatz nicht nur "rechtlich kompliziert", er nennt dies auch eine "unsoziale Vorgangsweise". "Wer sozusagen mit der Betreuungseinrichtung einen Vertrag abschließt, erfolgt dieser bei der Fixierung. Also dann, wenn das Kind die Krippe besucht. Eine Warteliste ist aber nichts Fixes", sagt Klasnic. "Denn eine Warteliste ist keine Anmeldeliste. Wer angemeldet ist, hat die Sicherheit, dass das Kind einen Platz bekommt." Klasnic vergleicht die Warteliste mit einer Reservierungsgebühr, wie sie etwa von Hotels geführt wird. "Was macht ein Hotelier, wenn ein Gast ein Zimmer doch nicht nimmt? Daraus ergibt sich die Frage, ob der Hotelier einen Schaden hat, wenn ein anderer Gast automatisch nachrückt und das Zimmer besetzt. Hierbei fehlt der Grund für einen Schadensersatz." Dass Eltern ihr Kind bei mehreren Betreuungseinrichtungen anmelden, ist aus seiner Sicht schon aufgrund der steigenden Nachfrage und der ohnehin zu wenigen Plätze logisch. "So wird, meiner Meinung nach, nur mit der Angst der Eltern gespielt."
+ Lesen Sie hier den Artikel "Krippenplätze werden zum Pendler-Problem"
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