Jugendgesetz: Prosit auf das vertrauliche Gespräch

Das Jugendgesetz regelt, ab wann Alkohol erlaubt ist.  | Foto: KK
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Jugendliche wissen, ab wann sie Alkohol trinken dürfen. Aber: Wie genau wird darüber geredet? Helmar Haas vom ClickIn Gratwein-Straßengel weiß Rat.

Was wissen Jugendliche über das neue Jugendgesetz, vor allem über Alkohol? Gemeinsam mit dem Meinungsforschungsinstitut "m(Research" führte die WOCHE eine Umfrage durch (s. unten). Aber wie soll man mit der Jugend über Alkohol oder gar das Austesten von Grenzen sprechen? 

Gruppendynamik ist Thema

Natürlich wird im Jugendzentrum und bei Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit dem ClickIn stehen, kein Alkohol ausgeschenkt, über Themen rund um die Promille wird aber gesprochen. "Der Klassiker ist immer wieder der Punkt, dass sie mit 16 Alkohol trinken, aber nicht betrunken sein dürfen – da gibt’s immer wieder Gespräche, wie man das auslegen kann", sagt Haas. Das Team übernimmt dabei einen aufklärenden Part, ohne den bösen Zeigefinger zu erheben. Häufig sind es die Jüngeren, die erzählen, wer wo was konsumiert, wohl weniger, um zu petzen, sondern, um herauszufinden, wie sie damit und mit solchen Situationen umgehen sollen", vermutet der Sozialpädagoge. Selten besteht eine Clique aus rein Gleichaltrigen, weshalb der eine laut Gesetz hie und da zur Bierflasche greift, der andere aber nicht trinken darf. So ist bei Gesprächen über das Trinken von Alkohol das Wort "Gruppendynamik" immer wieder zu hören.

Jugend ernst nehmen

"Und Schuld ist das Jugendzentrum", war die Antwort eines Jugendlichen vor etlichen Jahren auf die Frage, warum er eines Freitags, als das ClickIn zufällig geschlossen war, mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Jugendzentren sind Plätze, an denen sich Freunde treffen können, sinnvoll die Freizeit gestaltet wird und genug Freiraum bleibt, um sich zu entfalten. Gleichzeitig bieten sie eine Anlaufstelle, um über Probleme, die die Jugend hat und fühlt, reden zu können. Nicht alle jugendlichen Leichtsinnigkeiten können verhindert werden, meint Haas, aber: "Ich glaub einfach, dass, wenn man Jugendlichen die Möglichkeit bietet, Erfahrungen zu machen, ihre Anliegen ernst nimmt, mit ihnen redet und ihnen zuhört, damit auch die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass sie irgendeinen Blödsinn tun und ihre Erfahrungen nur in einem gewissen Rahmen machen."

Umfrageergebnisse

  • Laut Jugendgesetz gilt, dass nur ein Konsum in jenem Ausmaß erlaubt ist, dass es zu keiner wesentlichen psychischen oder physischen Beeinträchtigung kommt. Bei der Umfrage wurden Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren befragt.
  • Bier, Wein, Most, Sturm: Diese alkoholhaltigen Getränke sind ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erlaubt. Das weiß auch die befragte Jugend aus GU und Graz.
  • Hände weg heißt es für Unter-18-Jährige bei Rum, Wodka oder Schnaps, das wusste auch die Mehrheit.
  • Auf die Frage, warum Alkohol getrunken wird, antwortete der Großteil der steirischen Jugendlichen (344 von 1.580 Stimmen) mit "will mich betrinken", dicht gefolgt (331 von 1.580) mit "gehört zum Ausgehen dazu".
  • Generell zeigt die Umfrage, dass Jugendliche zumindest etwas besser informiert sind als ihre Eltern.
  • Unklarheit herrscht hier vor allem beim Aperolspritzer, der ist erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt, der Großteil der Eltern wusste das nicht.
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