Zustimmung zu Vorstoß
Auch Gödl will Bargeld in der Verfassung verankern
Der Nationalratsabgeordnete Ernst Gödl aus Dobl-Zwaring begrüßt Vorstoß des Bundeskanzlers, Bargeld in den Verfassungsrang zu heben.
GRAZ-UMGEBUNG. Der Vorschlag von BundeskanzlerKarl Nehammer, das Bargeld in die Verfassung zu schreiben, stößt auch bei Nationalrat Ernst Gödl auf volle Unterstützung. "Das Recht auf Bargeld und die Wahlfreiheit zwischen Kartenzahlung oder Barzahlung muss weiter bleiben. Bargeld bedeutet nicht nur Unabhängigkeit sondern auch Sicherheit, besonders in Krisensituationen", so Gödl.
Für ländliche Regionen
Gerade für ländliche Regionen und ältere Menschen sei das Bargeld von enormer Bedeutung, erklärt Gödl. "Der Zugang zu Bargeld ist Senioren und alleinstehenden Menschen besonders wichtig. Bargeld ist ein Mittel der Selbstbestimmung und steht gegen den Trend der Digitalisierung, der besonders für Menschen im hohen Alter schwer zu bewältigen ist", sagt Gödl, der auch Vizebürgermeister in Dobl-Zwaring ist.
Unterversorgung
Österreichweit werden pro Jahr rund 47 Milliarden Euro an 9.000 Bankomaten abgehoben. Diese Zahlen würden laut Gödl zeigen, welchen hohen Stellenwert das Bargeld in Österreich habe. Auch wenn die Bargeldversorgung in ganz Österreich gegeben ist, bestehe in manchen Regionen eine Unterversorgung. "Es ist daher wichtig, dass jeder die Möglichkeit hat, frei zu entscheiden, ob er mit Karte, Überweisung oder Bargeld seine Zahlungsgeschäfte erledigt. Das Bargeld muss in Zukunft jedenfalls erhalten bleiben, daher ist der Vorschlag des Kanzlers vollkommen richtig, einen gesetzlichen Rahmen dafür zu schaffen", betont der Nationalrat abschließend. Dazu sei angemerkt, dass der Europäische Gerichtshof bereits im Jänner 2021 bestätigt hat, dass das EU-Recht einer Regelung entgegensteht, die die rechtliche oder faktische Abschaffung des Euro-Bargelds bezweckt oder bewirkt. Das Bargeld ist also auch für die Zukunft durch vorrangiges EU-Recht geschützt.
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