Informationsfreiheitsgesetz
Mehr Arbeit für Graz-Umgebungs Gemeinden
Geplantes Informationsfreiheitsgesetz stößt nicht in allen Kommunen im Bezirk Graz-Umgebung auf Gegenliebe.
GRAZ-UMGEBUNG. Nach jahrelangem Ringen haben sich ÖVP und Grüne auf die Abschaffung des Amtsgeheimnisses sowie die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes geeinigt. "Das Amtsgeheimnis wird abgeschafft, das Grundrecht auf Informationsfreiheit kommt", zeigte sich Vizekanzler Werner Kogler erfreut. Es ist allerdings ein Kompromiss.
Wie groß ist der Aufwand?
Ausnahmen gibt es nämlich für Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohner. Sie sind von der Pflicht, relevante Informationen aktiv zu veröffentlichen, ausgenommen. Zur Beantwortung von Anfragen, also zur passiven Informationserteilung, sind allerdings alle Kommunen verpflichtet. Elf von 36-GU-Gemeinden überschreiten aktuell die 5.000 Einwohner-Grenze. "Grundsätzlich habe ich nichts dagegen und kein Problem damit. Die Frage ist: Welcher Aufwand ist nötig", fragte Seiersberg-Pirkas Ortschef Werner Baumann bereits Mitte September, als die Woche zum ersten Mal über den Gesetzesentwurf berichtet hat.
Proaktive Veröffentlichung
Welcher Aufwand bei der proaktiven Veröffentlichungs-Pflicht für die Gemeinde anfällt, beschäftigt auch Liebochs Bürgermeister Stefan Helmreich. In seiner rund 5.500 Einwohner großen Gemeinde würde das Personal schon jetzt oft mit Anfragen überhäuft werden. "Das ist für uns eine mittlereKatastrophe. Das große Problem sehe ich im Missbrauch des Ganzen. Ein Bürger beschäftigt mindestens dreimal die Woche unsere Mitarbeiter. Ich habe jedes Jahr einen vollen Aktenordner nur mit seinen Anfragen", will sich Helmreich aber nicht der Transparenz verschließen. Der Grad zwischen geheimem und öffentlichem Interesse sei aber schmal.
Verwaltungsabgabe soll her
"Man müsste eine Verwaltungsabgabe einführen. Wenn ich ein ehrliches Interesse habe, dann zahle ich diese Abgabe gerne. Nur so kann man es lenken und damit auch den Missbrauch einschränken", fordert Liebochs Ortschef. Das Gesetz soll, sofern der Parlamentsbeschluss noch heuer erfolgt, Mitte 2025 in Kraft treten.
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