Schildkröten müssen zur Anmeldung

Viele Schildkröten wohnen draußen im Garten, wo sie auch überwintern. | Foto: KK
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„Ich muss meine Schildkröten offiziell anmelden?“ Dass man die „Exoten“ unter den Haustieren, wie Schlangen und Spinnen, bei der Bezirkshauptmannschaft melden muss, dafür gibt es in der Leibnitzer Bevölkerung durchaus Verständnis. Dass aber Schildkröten ebenfalls unter diese Verordnung fallen, ist für eine Schildkrötenbesitzerin aus Leibnitz, die seit vielen Jahren vier Schildkröten im Garten hat, unerklärlich. Schildkröten als Haustiere sind im Bezirk durchaus beliebt - 27 Schildkrötenhalter kommen auf insgesamt 83 Tiere.
Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz gibt für die Anmeldung klare Regeln vor: „Man muss als Schildkrötenbesitzer einen Nachweis für die Schildkröte und deren Art bringen. Dieser kommt dann in die Datenbank und wird von uns auch kontrolliert“, erklärt Thomas Allmer vom Veterinärwesen. „Wir kommen unangekündigt beim Tierbesitzer vorbei und kontrollieren, ob das Tier artgerecht gehalten wird, die Größe des Terrariums und ob es dem Tier gut geht.“
Ob diese Meldepflicht wirklich gerechtfertigt ist, darüber lässt sich streiten.Tierarzt Matthias Weber schwankt zwischen zwei Seiten: „Dass man Schildkröten mit Schlangen und Spinnen in einen Topf steckt, ist Unsinn, denn Schildkröten stellen wirklich keine Bedrohung für Menschen dar. So gehesen ist die Registrierung sinnlos. Andererseits ist es von der Sicht des Tierschutzes sicher gut, wenn jemand überprüft, ob die Tiere so gehalten werden, wie es ihrem Naturell entspricht.“

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