Registrierkasse ist ein Dauerthema

Für viele Kunden ist die Belegpflicht eine reine Zettelwirtschaft, Unternehmer sind trotz Unsicherheit schon gut informiert. | Foto: Tim Reckmann/pixelio.de
  • Für viele Kunden ist die Belegpflicht eine reine Zettelwirtschaft, Unternehmer sind trotz Unsicherheit schon gut informiert.
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GRAZ-UMGEBUNG. Die Registrierkassen- und Belegpflicht ist seit der Verordnung vom 1. Jänner 2016 in aller Munde. Unlängst informierte die Fachmesse der Wirtschaftskammer in Fernitz rund 400 Unternehmer über Rechte und Pflichten durch die Umsetzung. Der WKO sei die Aufklärung besonders wichtig, um Unklarheiten im Zuge des bürokratischen Mehraufwands schnellstmöglich bereinigen zu können.
Der Sinn der Registrierkassen- und Belegpflicht liegt aus Sicht des Staates darin, möglicher Manipulation und Steuerhinterziehung einen Riegel vorzuschieben. Daher betonte WKO-Regionalobmann Michael Hohl auch: "Die Wirtschaftskammer hat nichts gegen die Registrierkassen, aber wir haben etwas dagegen, dass die Unternehmer pauschal der Steuerhinterziehung verdächtigt werden."
Bis Ende März erfolgt die Umstellungsphase für alle Unternehmer. Bis dahin kommen sie bei Nichteinhaltung der Verordnung noch ungestraft davon.

Pflichten

Eine Registrierkasse brauchen Unternehmen, die einen Jahresumsatz von mindestens 15.000 Euro und einen Bargeschäftsanteil von mindestens 7.500 Euro jährlich haben.
Die Stimmung unter den Unternehmen, die sich nun eine Registrierkasse zulegen und ihre Kunden über die Belegpflicht unterrichten mussten, ist gemischt. "Die Bandbreite ist groß. Von Zustimmung bis zu totalem Unverständnis ist alles dabei. Sehr trifft es die Kleinen, die zum Teil auch aus wirtschaftlichen Gründen kein Verständnis dafür aufbringen", sagt Herbert Ebner, Berater von ›Wiffzack – Computerkassen für Handel und Gastronomie‹.
Laut Ebner halten sich die Vor- und Nachteile der Registrier- und Belegpflicht die Waage. Dem Großteil der Kundschaft sei allerdings in den ersten Tagen der Umsetzung die Zettelwirtschaft ein Dorn im Auge gewesen. "Jeder Kunde ist verpflichtet, den Kassabeleg mitzunehmen. Es gibt aber im Fall einer Kontrolle durch die Finanzpolizei keine Strafen", sagt Ebner. Mancherorts wurde schon ein Mistkübel direkt vor dem Geschäft aufgestellt, sodass der unliebsame Beleg auch gleich wieder vernichtet werden kann.

Unsicherheit

Die branchenabhängig meistgestellte Frage, die Ebner in seiner Berater- und Servicetätigkeit von Unternehmern nun hört, ist, was nun genau gefordert werde, um alle Anforderungen zu erfüllen. "Ich habe den Eindruck, dass nach wie vor eine gewisse Unsicherheit, sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Konsumenten, vorhanden ist. Bis sich das legt, wird noch einige Zeit ins Land ziehen", sagt er.

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