Er soll uns mit viel Arbeit eindecken
Wie die Konsumenten profitieren auch die Firmenchefs vom Handwerkerbonus.
Allzu lange gibt's ihn noch nicht, aber er kommt bereits gut an. Das mag daran liegen, dass er beim Sparen hilft. Mehr als 2 Millionen Euro haben die Österreicher von ihren Ausgaben fürs Renovieren zurück aufs Konto bekommen. Bislang – denn bis zum Jahresende sollten noch fast 8 Millionen folgen. Die Rede ist vom Handwerkerbonus.
Mitte des Jahres ist eine Langzeitforderung von Wirtschaftskammer und Baugewerkschaft von der Bundesregierung erhört worden. Der Handwerkerbonus ist am 1. Juli in Kraft getreten. Seither sind laut Finanzministerium genau 1,219.459 Euro (Stand 1. September) über die Bausparkassen an die Haushalte zurückbezahlt worden. Etwas mehr als 1 Million Euro werden gerade überwiesen. Insgesamt entspricht die Summe an Förderungen exakt 5.510 Einreichungen. Nur 67 Anträgen konnte nicht stattgegeben werden. Für 2014 sind 10 Millionen Euro im Fördertopf. 2015 gibt es 20 Millionen Euro.
Allein die Steirer reichten in den ersten beiden Monaten Juli und August 997 Anträge ein. Lediglich in Niederösterreich (1.457) und Oberösterreich (1.114) gab es mehr Ansuchen als hierzulande.
300 Euro sind der Schnitt
Die WOCHE hat nicht nur erste Zahlen für Österreich, sondern sich auch im Bezirk umgehört. Dachdeckermeister Roland Paar in Feldbach: "Wir informieren alle, die zu uns kommen. Von zwei Einreichungen weiß ich konkret (Anm: Konsumenten müssen den Antrag selbst stellen, siehe Infobox unten). Erspart haben sie sich je 300 Euro." Bestätigen kann das Martin Prassl vom gleichnamigen Haustechnikunternehmen in Fehring. Man wisse von fünf Haushalten. "Der Handwerkerbonus ist der letzte Anschupfer für die Inangriffnahme der Reparatur."
Handwerkerbonus
Förderung: 20 % der Arbeitsleistung (exkl. Steuer) bis max. 600 Euro, (Mindestbetrag der Rechnung 200 Euro); 1 Antrag pro Privatperson und Jahr für Renovierung des eigenen Wohnraums; Förderfrist: 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2015; Nachweis: Rechnung mit Umsatzsteuer, Arbeit muss gesondert ausgewiesen sein. Begleichung der Rechnung mittels Banküberweisung; Antrag und Abwicklung: in den Bausparkassen.
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