Der richtige Umgang in der Zeit des Abschieds

Die Bestattung und spezielle Wünsche sollten gleich vertraglich geregelt werden, um sie dann auch wirklich rasch umsetzen zu können. | Foto: Bilderbox
  • Die Bestattung und spezielle Wünsche sollten gleich vertraglich geregelt werden, um sie dann auch wirklich rasch umsetzen zu können.
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Es gilt oft als Tabu, über das „Danach“ zu sprechen. Wenn ein Angehöriger stirbt, befinden wir uns in der Trauerphase, doch schon muss eine Bestattung organisiert werden und erste Fragen rund um die Wünsche des Verstorbenen treten auf. Um von all dem nicht überrascht zu werden, empfiehlt es sich, vorzusorgen.

Vertraglich regeln

Alles, was einem wichtig ist, kann bereits vor dem tragischen Eintritt eines Todesfalles in einem Vertrag geregelt werden. Der Vorteil gegenüber einem Testament ist die schnellere Abwicklung. Eine Verlassenschaftsabhandlung dauert meist noch an, wenn die Bestattung bereits vorüber ist. Ein Vertrag wird dem Bestattungsunternehmen gleich bei der Auftragserteilung mitgegeben, wodurch auf die letzten Wünsche des
Verstorbenen für die Beisetzung sorgsam Rücksicht genommen werden kann.

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