Adoption: Sechs Jahre warten auf ein Kind

Wer in Graz ein Kind adoptieren möchte, muss sich auf eine längere Wartezeit einstellen: Wenn die erste Hürde – die Zulassung durch das Jugendamt – geschafft ist, vergehen im Schnitt vier bis sechs Jahre, bis die Eltern ihr Kind bei sich aufnehmen können.
Momentan kann die Warteliste sogar noch länger sein: Zurzeit haben 124 Paare in Graz einen Adoptionsantrag laufen. Vor allem in den letzten Jahren war der Andrang groß: In einem Durchschnittsjahr kommen rund 25 neue Adoptionswerber hinzu, 2012 allerdings haben sich 49 Eltern um ein Adoptivkind beworben, 2013 waren es 35.

Sehr wenig Kinder
Im Gegensatz dazu werden in Graz selbst nur wenige Kinder zur Adoption freigegeben: 2013 waren es drei Kinder, allesamt anonyme Geburten. Im langjährigen Schnitt werden pro Jahr vier bis sechs Kinder zur Adoption freigegeben. Rund zwei Drittel stammen aus anonymen Geburten. Beim restlichen Drittel ist jedenfalls die Mutter bekannt.
Die Erfolgsgeschichten? Im Vorjahr wurden sieben Verfahren abgeschlossen, es gab es also sieben neue Adoptivfamilien.

So funktioniert eine Adoption

Die Bewilligung. Wer ein Kind adoptieren möchte, muss ein Bewilligungsverfahren durchlaufen. Bei Adoptionswerbern in Graz ist das Jugendamt der Stadt Graz dafür zuständig.
Der Ablauf. Was dafür nötig ist? Ein Strafregisterauszug, ein Gespräch mit dem ärztlichen Dienst der Stadt und mehrere Gespräche mit einem Sozialarbeiter. Dieser spricht auch mit allen Personen, die im Haushalt leben. Absolviert werden muss auch ein Kurs bei der Adoptionsberatung des Pflegeelternvereins, der die Eltern auf ihre Aufgabe vorbereitet.
Alterslimit. Der Altersunterschied zwischen dem Adoptivkind und einem Elternteil darf nicht größer als 45 Jahre sein. Der zweite Elternteil darf älter sein.
Paare und auch alleinstehende Personen können sich in Graz um ein Adoptivkind bewerben.
Die Dauer. Das Bewilligungsverfahren kann ein halbes bis eineinhalb Jahre dauern.
Danach werden die neuen Adoptiveltern quasi in die Warteliste aufgenommen.
Die leiblichen Eltern können nicht mitentscheiden, wer ihr Kind bekommt, aber sie können Wünsche äußern, wie etwa dass das Kind im Grünen leben soll.
Für Adoptivkinder aus anderen Bezirken kann man sich ebenso bewerben. Das erfolgt allerdings vor Ort bei der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft.

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