Privatbesuche
150 Anzeigen in Graz
Angezeigt ja, gestraft nein: So ging man in Graz mit Privatbesuchen um.
Dass Privatbesuche immer erlaubt und nie verboten waren, gab die Regierung unter medialem Druck erst kurz vor Ende der Ausgangsbeschränkungen zu. Doch dass die Sachlage auch den Behörden und der Exekutive anfangs nicht ganz klar war, zeigen die 150 Anzeigen, die die Grazer Polizei aufgrund von Privatbesuchen ausstellte. "Jeder Fall muss hier für sich beurteilt werden, warum die Kollegen mit solchen Anzeigen vorgegangen sind und welche Situation die Kollegen vorfanden", suchte man seitens der Polizei auf Anfrage der WOCHE eine Erklärung und bestätigte auch, dass es jedenfalls eine Klarstellung der Regierung und der Behörden bedurfte.
Keine Strafverfolgung
Während rund 150 Grazer demnach von der Polizei im Zusammenhang mit einem Privatbesuch angezeigt wurden, dürfte aber keine einzige Strafverfügung in diesem Zusammenhang ausgestellt worden sein: "In Graz sind wir hier von Beginn an einen anderen Weg gegangen. Die sich damit befassenden Juristen im Strafamt haben darauf hingewiesen, dass der Verordnungstext eine Strafverfolgung nicht ganz hergibt", heißt es aus dem Büro Eustacchio, in dessen Verantwortungsbereich auch das Referat für Strafen und Vollstreckungen liegen, auf Anfrage. "Mario Eustacchio war es als zuständiger Stadtsenatsreferent und Bürgermeister-Stellvertreter ein Anliegen, solche durch die Polizei festgestellten Übertretungen, die zur Anzeige gekommen sind, nicht weiter zu verfolgen und von Amts wegen einzustellen." Insgesamt bearbeitet das Strafamt rund 3.000 Vergehen gegen die Corona-Maßnahmen in Graz.
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