Alles rund um den Denkmalschutz: So setzt sich Graz ein Denkmal

Denkmalgeschützt ist etwa das Gemalte Haus. | Foto: Regionautin Christa Posch/meinbezirk.at
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  • Denkmalgeschützt ist etwa das Gemalte Haus.
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883 denkmalgeschützte Objekte gibt es in Graz, 308 davon allein im ersten Bezirk, und steiermarkweit sind es gar 4.916. Aber wie kommt es zur "Unterschutzstellung" eines Gebäudes, und welche Folgen ergeben sich für die Eigentümer daraus? Die WOCHE ging diesen Fragen mithilfe von Experten nach und räumt auch Irrtümer aus dem Weg.

Österreichweit von Bedeutung

"Es müssen künstlerische, kulturelle und historische Denkmaleigenschaften nach dem österreichischen Denkmalschutzgesetz vorliegen", erklärt Christian Brugger, Landeskonservator vom Bundesdenkmalamt, die Voraussetzungen. Dabei muss zumindest eines dieser Kriterien erfüllt sein, und das Objekt muss überregional Bedeutung haben. Da die Grazer Altstadtkommission eine vom Bundesdenkmalamt unabhängige Einrichtung ist, kann es sein, dass ein Objekt zwar nach dieser, aber nicht nach dem Denkmalschutz schützenswert ist.

Bewilligung ist Pflicht

Im Zuge des Feststellungsverfahrens wird ein Sachverständigengutachten erstellt, das die "Unterschutzstellung" beurteilt. "Alles wird genau recherchiert und kommuniziert", führt Alois Murnig vom Bundesdenkmalamt aus. "Es ist alles transparent, und wir arbeiten mit den Hauseigentümern zusammen", so Murnig weiter. Mit einem bekannten Irrglauben räumen die Denkmal-Experten auf: "Es stimmt nicht, dass Eigentümer bei einem denkmalgeschützten Haus nichts verändern dürfen. Aber es braucht dafür eine Bewilligung." Und zahlungswillige Eigentümer, denn Investitionen können durchaus kostenintensiv sein.

Entlastung der Eigentümer

"Wir haben Fördermittel, aber diese sind nicht sehr hoch", meint Brugger. Eine mögliche Entlastung der Eigentümer, etwa mit einer steuerlichen Absetzbarkeit der Investitionen, wäre wünschenswert. "Die Auflagen dienen der Erhaltung der schutzwürdigen Substanz des Originals", betont Brugger, und Murnig ergänzt: "Es gibt aber keinen aktiven Erhaltungsschutz und keinen Zwang." Das in Graz wohl bekannteste Beispiel dafür ist das Girardi-Haus in der Leonhardstraße, das schon seit vielen Jahren ein trauriges Dasein fristet.

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