Entwurf liegt vor
Das würde die neue Bebauungsdichte für Graz bedeuten

Zusätzlich zu den Einschränkungen bei der Wohnkreditvergabe sorgt auch die Novelle der steirischen Bebauungsdichte-Verordnung für Unruhe in der heimischen Bau- und Immobilienwirtschaft. Vonseiten der Grazer Koalition kommt dagegen Lob für den Entwurf.  | Foto: Unsplash/Heye Jensen
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  • Zusätzlich zu den Einschränkungen bei der Wohnkreditvergabe sorgt auch die Novelle der steirischen Bebauungsdichte-Verordnung für Unruhe in der heimischen Bau- und Immobilienwirtschaft. Vonseiten der Grazer Koalition kommt dagegen Lob für den Entwurf.
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Der Entwurf für die Novelle der steirischen Bebauungsdichte-Verordnung hat die Wogen durchaus hochgehen lassen. Architekt Wolfgang Schmied, Leiter des Studiengangs Architektur an der FH Joanneum, liefert eine Einschätzung und plädiert für differenziertere Betrachtungsweisen. 

STEIERMARK/GRAZ. Bis Mitte Februar konnte der Entwurf über die Änderungen der Bebauungsdichte-Verordnung öffentlich eingesehen und kommentiert werden, insgesamt sind 15 Stellungnahmen zur geplanten Novellierung eingegangen. Deren Grundtenor ist durchaus gespalten, reichen die Rückmeldungen doch von Vorbehalten rund um die praktische Umsetzbarkeit über vehemente Kritik bis hin zu vorsichtigem Lob.

Das sind die Änderungen

Welche Anpassungen der derzeitige Entwurf enthält und inwieweit diese auch Graz betreffen, erläutert Architekt Wolfgang Schmied auf Anfrage von MeinBezirk.at in einer Stellungnahme: "Die wesentlichen Änderungen der derzeitigen Entwurfs betreffen Klarstellungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen der Bebauungsdichteverordnung von 1993." Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass die Bebauungsdichte in allgemeinen Wohngebieten von derzeit 0,2 bis 1,4 auf 0,2 bis 1,5 angehoben wird, was eine dichtere Bebauung erlauben würde. Außerdem sollen thermische Sanierungen von Bestandsbauten erleichtert werden.

Architekt Wolfgang Schmied hat sich die geplanten Änderungen im Detail angesehen und erklärt, was diese für Graz bedeuten würden.  | Foto: Manuela Kljajic
  • Architekt Wolfgang Schmied hat sich die geplanten Änderungen im Detail angesehen und erklärt, was diese für Graz bedeuten würden.
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Schlupflöcher beseitigt 

Zu den Klarstellungen, die im Entwurf vorgenommen werden, zählt auch, dass offene Laubengänge, Aufzüge, Treppenanlagen und Aufenthaltsräume in Kellergeschossen fortan in die Dichteberechnung einbezogen werden. Diese Präzisierung bewertet Schmied als grundsätzlich positiv, da bislang vor allem Laubengänge und Stiegenhäuser dazu genutzt wurden, die Bebauungsdichte auszudehnen. Zählen derartige Flächen aber zur Gesamtdichte, kann eine indirekte Erhöhung der Bebauungsdichte verhindert und die Bodenversiegelung reduziert werden.

Das Fazit des Experten lautet - vereinfacht gesagt -, dass im Hinblick auf den Klimaschutz durchaus Fortschritte erkennbar sind, auf die Baukultur allerdings zu wenig Rücksicht genommen wird.  | Foto: Manuela Kljajic
  • Das Fazit des Experten lautet - vereinfacht gesagt -, dass im Hinblick auf den Klimaschutz durchaus Fortschritte erkennbar sind, auf die Baukultur allerdings zu wenig Rücksicht genommen wird.
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"Nicht grundlegend glücklich" macht den Architekten dagegen die Erhöhung der Dichte auf 1,5, da eine solche besonders im innerstädtischen Bereich zu Problemen führen könne, wenn baukulturell sensible Zonen nicht ausreichend geschützt werden. Daher sieht Schmied die Stadtplanung in der Pflicht, mithilfe der Flächenwidmung Sorge zu tragen, dass das baukulturelle Erbe bewahrt wird. 

Klima vor Baukultur 

Insgesamt kommt der Experte somit zu dem Schluss, dass sich die geplanten Maßnahmen "positiv auf Bodenversiegelung, Rechtssicherheit und die Klimaziele auswirken" können. Dennoch fehle ein "baukultureller Qualitätsanspruch", der festlegt, in welche Richtung Stadt- bzw. Ortskerne weiter entwickelt werden sollen.

Bedeutung von "Bebauungsdichte"

Der Begriff "Bebauungsdichte" wird in der Bebauungsdichteverordnung 1993 und im Baugesetz 1995 wie folgt definiert: "Die Bebauungsdichte ist die Verhältniszahl, die sich aus der Teilung der Gesamtfläche der Geschoße durch die zugehörige Bauplatzfläche ergibt." Vereinfacht und mit einem Beispiel gesagt: ein dreigeschossiges Gebäude mit einer Bodenfläche (= bebaute Fläche) von 100 Quadratmetern ergibt eine Gesamtfläche der Geschoße von 300 Quadratmetern. Angenommen die Grundstücks- (= Bauplatz-) Fläche beträgt 1000 Quadratmeter, ergibt sich mit dem Verhältnis von 300:1000 Quadratmetern eine Bebauungsdichte von 0,3.

Die häufige Annahme, mit dass höherer Bebauungsdichte weniger Platz für Freiräume und Grünflächen bleibt, ist falsch. Zahlenbeispiel: Ist die Bodenfläche (bebaute Fläche) des Gebäudes 100 Quadratmeter und Bauplatzfläche 1000 Quadratmeter groß, bleibt eine unbebaute Fläche von 900 Quadratmetern – egal wie viele Geschoße das Gebäude hat. Die Bebauungsdichte ermittelt sich je nach Geschoßanzahl, während die unbebaute Fläche gleich bleibt.

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