Neue StVO
In so mancher Grazer Straße könnte es nun eng werden

In der Mandellstraße könnte es schwierig werden, Radfahrende mit einem Abstand von mindestens 1,5 Metern zu überholen. | Foto: Google Street View/Screenshot
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  • In der Mandellstraße könnte es schwierig werden, Radfahrende mit einem Abstand von mindestens 1,5 Metern zu überholen.
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Die neue Straßenverkehrsordnung ist seit 1. Oktober in Kraft und regelt unter anderem den Mindestabstand beim Überholen von Radfahrerinnen und Radfahrern. Wegen engen Gassen und am Rand parkenden Autos dürfte die Umsetzung in vielen Grazer Straßen schwierig werden.

GRAZ. Ein Radfahrer auf der Straße, auf der Seite parkende Fahrzeuge und dahinter mehrere Autos, die nicht vorbeikommen. Wer trotzdem überholt, riskiert einen Unfall verstößt auch gegen die neue Straßenverkehrsordnung (StVO). Seit 1. Oktober ist diese in Kraft und dürfte von manchen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern einiges an Geduld einfordern. Darin unter anderem geregelt: Sicherheitsabstand von 1,5 Metern beim Überholen von Radfahrenden.

Erst kürzlich hat sich die Steirische Radlobby die Abstände in der Praxis genau angeschaut und dabei festgestellt, dass in Graz nur etwa die Hälfte 1,5 Meter einhält. In kleineren Straßen, wie jene in den 30er-Zonen, kann der Abstand zwar "der Verkehrssicherheit entsprechend" angepasst werden, eng dürfte es aber trotzdem werden. Gerade im Grazer Stadtgebiet sind 802 Straßenkilometer im 30er (von insgesamt 996 Kilometern). Eine große Gefahr für alle Radfahrerinnen und Radfahrer, aber was tun, wenns in den Straßen eng wird?

Laut StVO muss man beim Überholen von Radfahrenden mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Gerade in engen Seitenstraßen in Graz dürfte das aber nicht so leicht werden. | Foto: Hohlrieder
  • Laut StVO muss man beim Überholen von Radfahrenden mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Gerade in engen Seitenstraßen in Graz dürfte das aber nicht so leicht werden.
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"Änderung der Verkehrskultur erforderlich"

"Wenn man das Gesetz ganz streng auslegt, müsste der Autofahrer so lang hinterherfahren, bis er überholen kann", erklärt Wolfgang Feigl, Leiter der Abteilung für Verkehrsplanung der Stadt Graz. "In Spitzenzeiten wird das Überholen in manchen Straßen kaum möglich sein und das hat sicher eine Auswirkung für die Autofahrer". In Graz sei dazu eine Änderung der Verkehrskultur erforderlich. Die neue StVO könnte ein erster Schritt in diese Richtung sein, wie das in der Praxis aussehen wird, ist freilich eine andere Frage.

Leiterin der Grazer Faschule Dubovsky Brigitte Dubovszky empfiehlt Radfahrenden, enge Straßen zu meiden und auf Radwege auszuweichen, wenn möglich. | Foto: Fahrschule Dubovsky
  • Leiterin der Grazer Faschule Dubovsky Brigitte Dubovszky empfiehlt Radfahrenden, enge Straßen zu meiden und auf Radwege auszuweichen, wenn möglich.
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Tipps aus der Fahrschule

In der Fahrschule lernte man auch schon ohne Verordnung: Beim Überholen sind 1,5 Meter Seitenabstand einzuhalten, wie uns Brigitte Dubovszky sagt. Sie ist Inhaberin der Grazer Fahrschule Dubovsky und erklärt, wie es richtig geht. "Es gibt viele enge Straßen in Graz. Hier muss ich hinter dem Radfahrer bleiben und zwei Sekunden Abstand halten", so Dubovszky. "Natürlich entstehen dabei möglicherweise Staus, aber wenn flüssig gefahren wird, wird es nicht automatisch unangenehm". Radfahrerinnen und Radfahrern empfiehlt sie, besonders enge Straßen wie etwa die Mandellstraße zu meiden und so gut es geht zu umfahren. Dort wo es möglich ist, sollte man auf Radwege ausweichen.

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Kontrolle in der Praxis noch offen

Die für den Verkehr zuständige Vizebürgermeisterin Judith Schwentner möchte Fußgänger und Radfahrer vor öffentlichen Verkehr und motorisieren Individualverkehr stellen. "Dass ich nun durch die StVO-Novelle bedeutende Unterstützung bekomme, bestärkt mich sehr", sagt Schwentner. Wie das dann in der Praxis kontrolliert werden soll, bleibt allerdings noch offen. Vor einigen Jahren haben die Grünen einen Abstandsmesser vorgeschlagen, der noch nicht vom Tisch sei, wie man MeinBezirk.at auf Anfrage sagt. In den nächsten Monaten soll geprüft werden, wie die Einhaltung bestmöglich exekutiert werden kann.

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